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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.

In der aktualisierten Verwaltungsanweisung zur Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen geht das Bundesfinanzministerium auch auf die Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie der Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim ein. Welche Kosten im Einzelnen berücksichtigungsfähig sind, hängt unter anderem von der Art der Unterbringung ab. Grundsätzlich gelten für diese Kosten folgende Regeln:

  • Pflege- und Betreuungsleistungen: Die Feststellung und der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit oder der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung sowie eine Unterscheidung nach Pflegestufen sind für die steuerliche Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) oder zur Betreuung in Anspruch genommen werden. Allerdings muss die Leistung im Leistungskatalog der Pflegeversicherung enthalten sein, denn allgemeine personenbezogene Dienstleistungen (z. B. Frisör- oder Kosmetikerleistungen) sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Aufwendungen für die Möglichkeit, bei Bedarf bestimmte Pflege- oder Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind ebenfalls begünstigt.

  • Anspruchsberechtigte: Die Steuerermäßigung steht neben der pflegebedürftigen Person auch anderen zu, wenn sie für Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommen. Die Steuerermäßigung ist allerdings haushaltsbezogen. Werden daher zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden. In jedem Fall muss das Heim oder der Ort der dauernden Pflege im Inland oder in einem EU/EWR-Staat liegen.

  • Dienstleistungen im Heim: Begünstigt sind auch Aufwendungen für die Unterbringung in einem Heim, soweit darin Aufwendungen für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. In Frage kommen die anteiligen Aufwendungen für die Reinigung des Zimmers oder des Appartements sowie der Gemeinschaftsflächen, das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten im Heim oder am Ort der dauernden Pflege, sowie der Wäscheservice, soweit er im Heim oder am Ort der dauernden Pflege erfolgt. Nicht begünstigt sind dagegen Mietzahlungen, insbesondere die allgemeinen Aufwendungen für die Unterbringung in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift. Außerdem sind die Aufwendungen für den Hausmeister, den Gärtner und sämtliche Handwerkerleistungen ohne eigenen Haushalt nicht abziehbar.

  • Eigener Haushalt: Ein Haushalt in einem Altenheim, Pflegeheim oder einem Wohnstift ist gegeben, wenn die Räumlichkeiten für eine Haushaltsführung geeignet sind (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), individuell genutzt werden können (Abschließbarkeit) und eine eigene Wirtschaftsführung durch den Steuerzahler nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.

  • Begünstigte Dienstleistungen: Zusätzlich zu den bereits oben genannten Dienstleistungen sind bei einem eigenen Haushalt im Heim die im Haushalt durchgeführten und individuell abgerechneten Leistungen, die Hausmeisterarbeiten, die Gartenpflege sowie kleinere Reparaturarbeiten und die Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals berücksichtigungsfähig. Die Tätigkeit von Haus- und Etagenpersonal, dessen Aufgabe neben der Betreuung des Bewohners noch zusätzlich in der Begleitung des Steuerzahlers, dem Empfang von Besuchern und der Erledigung kleiner Botengänge besteht, ist ebenfalls grundsätzlich den haushaltsnahen Dienstleistungen zuzurechnen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.