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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Löschung einer britischen Limited

Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.

Als günstige Alternative zur GmbH bekannt geworden, hat die Limited mittlerweile viel an Popularität eingebüßt, seit es auch in Deutschland mit der UG auch eine Kapitalgesellschaftsform gibt, die sich ohne Stammkapital gründen lässt. Trotzdem sind im Lauf der Jahre in Deutschland mehr als 30.000 Gesellschaften als Limited gegründet worden. Welche rechtlichen und steuerlichen Folgen es hat, wenn eine Limited wieder aus dem britischen Handelsregister gelöscht wird, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Nach britischem Gesellschaftsrecht hat die Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister konstitutive Wirkung. Das heißt, dass mit der Registerlöschung die rechtliche Existenz der Limited endet und noch vorhandenes Vermögen an die britische Krone fällt. Verbindlichkeiten der Gesellschaft erlöschen, soweit sie nicht dinglich besichert sind. Dieser Vermögensanfall ist allerdings auf Vermögen begrenzt, das sich im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs befinden.

Verfügt die gelöschte Limited über inländisches Vermögen (dazu gehören auch Steuererstattungsansprüche), gilt sie bis zu ihrer vollständigen Abwicklung als fortbestehend (sog. Restgesellschaft). Verbindlichkeiten in Deutschland - insbesondere aus Steuern - erlöschen nicht.

Setzen die bisherigen Gesellschafter der gelöschten Limited deren werbende Geschäftstätigkeit in Deutschland fort, begründen sie einen neuen Unternehmenszweck. Diese Tätigkeit wird dann nach deutschem Recht als offene Handelsgesellschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Erfolgt die Fortführung nur durch einen Gesellschafter, gilt er als Einzelkaufmann. Die über inländisches Vermögen verfügende Restgesellschaft besteht daneben bis zum Abschluss der Liquidation fort. Das gilt auch dann, wenn der oder die Gesellschafter zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit die Firma der gelöschten Limited weiter verwenden.

Nutzen der oder die fortsetzungswilligen Gesellschafter Vermögen der Restgesellschaft im Rahmen der weitergeführten Tätigkeit (Kundenstamm, Maschinen oder sonstige Wirtschaftsgüter), gilt das in der Regel als unentgeltliche Sachauskehrung (Eigentumsübertragung). Sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Restgesellschaft ihre Eigentumsansprüche kennt und diese auch tatsächlich geltend macht, kommt auch eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung in Frage. In beiden Fällen kann potenziell eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.

Im Fall einer sog. "restoration" ("Wiederherstellung"), die unter anderem von den Gesellschaftern oder den Gläubigern beantragt werden kann, wird die Gesellschaft so behandelt, als wäre die Löschung nie erfolgt. Auch bereits ergangene Steuerbescheide bleiben wirksam. Dagegen führt die Neueintragung einer Gesellschaft unter gleichem Namen nicht dazu, dass die gelöschte Limited wieder auflebt. Stattdessen entsteht eine eigenständige Gesellschaft mit eigener Companies House Registration Number.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.