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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neuregelung der Familienentlastung

Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.

Den Familien soll es zukünftig besser gehen. Zumindest meinen das die Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Eckpunkte des Gesetzes zur Familienförderung sehen wie folgt aus:

  • Höheres Kindergeld

    Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist ab dem 1. Januar 2000 von bisher 250 DM auf 270 DM angehoben worden. Diese Erhöhung bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern eine jährliche Entlastung von 480 DM. Ab dem dritten Kind bleibt das Kindergeld mit 300 DM bzw. 350 DM unverändert.

  • Neuer Betreuungsfreibetrag

    Trotz der Kindergelderhöhung bleibt der Kinderfreibetrag mit 6912 DM ab 2000 unverändert. Neben dem Kinderfreibetrag steht dem Steuerpflichtigen für ein Kind jedoch auch der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3024 DM zu. Durch diesen Betrag soll der Betreuungsaufwand für das Kind gedeckt werden. Er steht den Eltern nur zu, solange die Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Da der Betreuungsfreibetrag jedem Elternteil zur Hälfte zusteht, wird er nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn beide Elternteile zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

  • Wegfall des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Der durch ein Kind ausgelöste Betreuungsaufwand soll künftig allein durch den Kinderfreibetrag und den eventuell zusätzlich zu gewährenden Betreuungsfreibetrag abgegolten werden. Der bisherige Abzug von Kinderbetreuungskosten ist ab 2000 weggefallen.

  • Steuervergünstigungen bei vollstationärer Unterbringung von Kindern

    Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung in einem Heim untergebracht sind und für die der Sozialhilfeträger ab Vollendung des 21. Lebensjahres sämtliche Kosten trägt, wurden bisher sowohl beim Kindergeld als auch beim Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Das hat sich nun geändert. Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1999 ist für behinderte Kinder bei vollstationärer Unterbringung Kindergeld und Kinderfreibetrag in voller Höhe zu gewähren. Ab dem 1. Januar 2000 ist für solche Kinder ein ermäßigtes Kindergeld von 30 DM im Monat und eine ermäßigter Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1080 DM festgesetzt.

  • Verlängerung des Berücksichtigungszeitraums

    Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, können über das 27. Lebensjahr hinaus beim Kinderfreibetrag und beim Kindergeld berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben. Die Verlängerung gilt nur für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes. Gleiches gilt auch für diejenigen, die sich freiwillig zum Wehrdienst verpflichtet haben. Dabei darf die Dauer des Wehrdienstes 3 Jahre nicht übersteigen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.