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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Mini-Unternehmensteuerreform ist umgesetzt

Neben der Vereinfachung des Reiskostenrechts setzt das entsprechende Änderungsgesetz auch eine Mini-Unternehmensteuerreform um.

Neben vielen Änderungen und Vereinfachungen im Reisekostenrecht enthält das "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts", auch zwei deutliche Verbesserungen bei der Besteuerung von Unternehmen. Auf Druck der Opposition wurde zudem eine Regelung zur Nichtberücksichtigung negativer Einkünfte im Ausland in das Gesetz aufgenommen. Folgende Änderungen stehen an:

  • Verlustrücktrag: Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro bzw. von 1.023.000 Euro auf 2 Mio. Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben. Dies entspricht einem Vorschlag aus dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit, weil dadurch eine Angleichung zwischen deutschem und französischem Steuerrecht erreicht wird. Diese Änderung gilt erstmals für Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für das Jahr 2013 nicht ausgeglichen werden konnten.

  • Organschaft: Bei der ertragsteuerlichen Organschaft wird die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Organschaft erleichtert, ohne die Bindung an das Handelsrecht aufzugeben. So wird die ertragsteuerliche Organschaft an Vorgaben der EU- Kommission und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Dabei wird die bereits bestehende Praxis, nach der Gesellschaften aus EU/EWR-Staaten mit Verwaltungssitz im Inland Organgesellschaft sein können, gesetzlich umgesetzt.

  • Gewinnabführungsverträge: Fehlerhafte Bilanzansätze, die auf die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags durchschlagen, sowie formelle Fehler des Gewinnabführungsvertrags hinsichtlich der Vereinbarungen zur Verlustübernahme können künftig nachträglich korrigiert werden und führen nicht mehr unweigerlich zu einem Wegfall der Organschaft. Für die Zukunft wird zudem klar geregelt, dass Gesellschaften, die nicht unter das Aktiengesetz fallen (insbesondere GmbHs), die Verlustübernahmeverpflichtung durch einen dynamischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG im Gewinnabführungsvertrag vereinbaren müssen. Diese Regelung sowie die Einführung eines Feststellungsverfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung insbesondere des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft sollen mehr Rechtssicherheit schaffen und mit Ausnahme des neuen Feststellungsverfahrens schon in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen greifen. Das Feststellungsverfahren gilt für Feststellungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen.

  • Auslandsverluste: Die negativen Einkünfte des Organträgers oder einer Organgesellschaft bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person bereits berücksichtigt werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Verluste des Organträgers mehrfach berücksichtigt werden können. Diese auf Druck der Opposition vorgenommene Änderung soll in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen gelten, steht aber bereits in der Kritik und wird sicher noch Gegenstand vieler Verfahren vor den Finanzgerichten sein.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.