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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Kostenbeteiligung für den Dienstwagen

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den Nutzungsvorteil versteuern. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil reduziert sich aber, wenn sich der Arbeitnehmer an den Kosten für den Dienstwagen beteiligt. Bei der Kostenbeteiligung lauern allerdings Fallen, denn nicht jede Form der Kostenbeteiligung erkennt das Finanzamt an. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erklärt, welche Regeln bei der Kostenbeteiligung zu beachten sind.

Grundsätzlich gilt: Zahlt der Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung seines Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert das den steuerpflichtigen Nutzungswert. Es spielt keine Rolle, ob das Nutzungsentgelt pauschal erhoben wird (Monatspauschale) oder sich nach der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens richtet (Kilometerpauschale). Neben diesen beiden Fällen, bei denen die Zahlung direkt an den Arbeitgeber geleistet wird, gibt es auch noch den Fall, dass die Zahlung auf Weisung des Arbeitgebers an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers geleistet wird. Dieser abgekürzte Zahlungsweg liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Leasingraten des Arbeitgebers übernimmt.

Die vollständige oder teilweise Übernahme einzelner Kraftfahrzeugkosten (Treibstoffkosten, Versicherungsbeiträge, Reinigung etc.) durch den Arbeitnehmer ist dagegen kein an der tatsächlichen Nutzung bemessenes Nutzungsentgelt und wird somit auch vom Finanzamt nicht als Kostenbeteiligung anerkannt. Das gilt ebenso für einzelne Kraftfahrzeugkosten, die zunächst vom Arbeitgeber verauslagt und anschließend dem Arbeitnehmer weiterbelastet werden. Auch wenn der Arbeitnehmer zunächst Abschlagszahlungen leistet, die zu einem späteren Zeitpunkt nach den tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten abgerechnet werden, macht das Finanzamt nicht mit.

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode fließen vom Arbeitnehmer selbst getragene individuelle Kraftfahrzeugkosten immerhin von vornherein nicht in die Gesamtkosten ein, womit der Nutzungswert zumindest niedriger ausfällt. Das gleiche steuerliche Resultat ergibt sich in dem Fall aber nur dann, wenn der Dienstwagen ausschließlich außerdienstlich genutzt wird.

Ein steuerlich hieb- und stichfestes, den Nutzungswert minderndes Nutzungsentgelt muss daher arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung des betrieblichen Kraftfahrzeugs vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung einzelner Kraftfahrzeugkosten zum Gegenstand haben. Wie der Arbeitgeber das pauschale Nutzungsentgelt kalkuliert, ist dagegen egal.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann reduziert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil um das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt. Übersteigt das Nutzungsentgelt sogar den Nutzungswert, führt der übersteigende Betrag jedoch weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.