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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Umgang mit Fehlern im ELStAM-Programm

Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.

Derzeit werden im ELStAM-Verfahren die Anmeldung des Arbeitnehmers und der Abruf seiner ELStAM in bestimmten Fällen abgewiesen. Meldet nämlich ein Arbeitgeber dasselbe Arbeitsverhältnis nach einer Abmeldung ein weiteres Mal an, weist das ELStAM-System derzeit die Anmeldung des Arbeitnehmers ab, wenn das angegebene Datum des Beschäftigungsbeginns vor dem Datum der Abmeldung liegt. Das betrifft insbesondere drei Fälle:

  • Wechsel zwischen Hauptarbeitsverhältnis und Nebenjob beim selben Arbeitgeber.

  • Änderung der Höhe des im Nebenjob zu berücksichtigenden Freibetrags und des im Hauptarbeitsverhältnis zu berücksichtigenden Hinzurechnungsbetrags.

  • Korrektur einer fehlerhaften Anmeldung (Verwechslung von Hauptarbeitsverhältnis und Nebenjob).

Zwar arbeitet die Finanzverwaltung bereits an der Behebung des Fehlers, kann aber noch keine Angaben machen, ab wann ein reibungsfreier Ablauf möglich sein wird. Daher hat das Bundesfinanzministerium jetzt erklärt, wie Arbeitgeber in solchen Fällen in der Zwischenzeit den Lohnsteuerabzug vornehmen sollen. Mit dieser "Notlösung" dürfen die Arbeitgeber dann noch bis zu zwei Monate nach der Korrektur des Fehlers arbeiten, längstens aber bis Ende des Jahres 2013. Sobald alles wie vorgesehen funktioniert, wird die Finanzverwaltung darüber informieren, insbesondere auf der ELSTER-Website.

Im Prinzip entspricht die Übergangslösung für die betroffenen Fälle der Vorgehensweise bei der weiteren Anwendung des Papierverfahrens. Der Arbeitgeber darf also im ersten Dienstverhältnis die Steuerklassen I bis V, Kinderfreibeträge sowie einen Frei- oder Hinzurechnungsbetrag nur dann berücksichtigen, wenn ihm die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit der Steuerklassen I bis V vorliegt. Weist der Arbeitnehmer anhand eines aktuellen Ausdrucks des Finanzamtes abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale nach, gelten stattdessen diese Angaben.

Soll ein im Nebenjob zu berücksichtigender Freibetrag geändert werden, muss der Arbeitnehmer einen aktuellen Ausdruck des Finanzamtes vorlegen. Nach einem Wechsel vom Hauptarbeitsverhältnis zum Nebenjob (Korrektur einer fehlerhaften Anmeldung) darf der Arbeitgeber die Steuerklasse VI mit dem bereits bekannten Kirchensteuerabzugsmerkmal, allerdings ohne Freibetrag oder Kinderfreibetrag ohne weiteren Nachweis anwenden.

Spätestens nach Ablauf der Zweimonatsfrist oder nach Ablauf des Kalenderjahres 2013 muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dann wieder im ELStAM-Verfahren durchführen. Der Arbeitgeber hat dann weder eine Rückrechnungs-/Korrekturpflicht noch eine Anzeigeverpflichtung gegenüber dem Finanzamt. Er ist jedoch berechtigt, bisher zu viel erhobene Lohnsteuer zu erstatten.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.