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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Datenzugriff der Finanzverwaltung

Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, bei einer Betriebsprüfung direkt auf die EDV der Unternehmen zuzugreifen. Inzwischen wurde dafür auch ein Standardformat entwickelt

Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung ein Datenzugriffsrecht: Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen während der Aufbewahrungsfrist verfügbar sein und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Hierzu hat die Finanzverwaltung bereits frühzeitig die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) bekannt gemacht.

Inzwischen hat das Bundesministerium der Finanzen mit der Softwareindustrie einen "Beschreibungsstandard für die Datenträgerbereitstellung nach GDPdU" entwickelt, das sog. XML-basierte Beschreibungsformat. Sie sollten daher mit Ihrem Softwarehersteller umgehend vereinbaren, dass dieser Ihnen diese XML-Schnittstelle überlässt. Können Sie bei der nächsten Betriebsprüfung die Daten nicht zur Verfügung stellen, so drohen Bußgeld, Zwangsmittel und Schätzung.

Beachten Sie, dass Sie dem Betriebsprüfer zu Beginn der Prüfung alle aufbewahrungspflichtigen Daten samt aller zur Auswertung notwendigen Informationen wie Formatangaben, Dateistruktur, Felddefinitionen und Verknüpfungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger übergeben müssen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie auf die Leistungen eines Rechenzentrums zurückgreifen.

Beachten Sie, dass zu ihren Buchführungsunterlagen auch die empfangenen und eine Wiedergabe der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe zählen. Reine Textdokumente müssen nicht in maschinell lesbarer Form aufbewahrt werden, da sie nicht zur maschinellen Weiterverarbeitung geeignet sind. Etwas anderes gilt jedoch für E-Mails. Soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen sie im Originalformat maschinell auswertbar vorgehalten werden. Dies gilt beispielsweise für eine per E-Mail übermittelte Reisenkostenabrechnung in einem Tabellenkalkulationsformat.

E-Mails sind als originär digitale Dokumente mit einem unveränderbaren Index zu versehen, unter dem das archivierte digitale Dokument bearbeitet und verwaltet werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine E-Mail Eingang in das Buchhaltungssystem gefunden hat. Enthält z.B. eine E-Mail im Anhang eine steuerlich relevante Vertragsgestaltung, so ist es mit einem Index zu versehen, der die maschinelle Auswertbarkeit der im Originalformat zu archivierende E-Mail ermöglicht.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.