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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Der Umgang mit Geldkonten

Für ehemalige Einzelunternehmer ändert sich mit der Umwandlung zur GmbH einiges im Umgang mit Geldkonten.

Im Umgang mit Geldkonten müssen GmbH-Gesellschafter, die zuvor ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft geführt haben, umdenken. Eine GmbH ist eine selbständige juristische Person, d.h. "Entnahmen" wie bei einer Personenfirma sind bei einer GmbH nicht möglich. Der Geschäftsführer erhält ein Gehalt, der Gesellschafter eine Gewinnausschüttung nach Feststellung des Jahresabschlusses. Gesellschafter können eine Vorabausschüttung vereinbaren, die mit der späteren Jahresausschüttung verrechnet wird. Geschäftsführer können Gehaltsvorschüsse erhalten.

Ansonsten ist der Geldverkehr zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafter auf Darlehenskonten beschränkt, die grundsätzlich verzinst werden müssen. Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Die Finanzverwaltung verlangt stets schriftliche Darlehensverträge. Der Mindestzinssatz für Darlehen beträgt nach den Lohnsteuerrichtlinien 5,5 %, auch wenn die üblichen Bankzinsen höher oder niedriger wären. Wichtig ist, dass die Laufzeit und die Tilgung des Darlehens in dem Vertrag festgehalten wird. Hält der Darlehensvertrag nicht einem sog. Drittvergleich stand, weil unübliche Darlehensbedingungen vereinbart worden sind, so wird der Darlehensvertrag von der Finanzverwaltung insgesamt verworfen. Bei einer Immobilienfinanzierung muss eine Grundschuld an rangbereiter Stelle eingetragen werden, das kann also durchaus der zweite oder dritte Rang sein.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.