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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Neuer Anlauf beim Jahressteuergesetz 2013

Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.

Weil eine Einigung über das ursprüngliche Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) am Streit über die volle steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner gescheitert ist, hat die Regierungskoalition nun im Bundestag den Entwurf für ein neues Gesetz eingebracht. Dieses "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" dient der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht, enthält aber auch verschiedene Änderungen, die eigentlich schon im Jahressteuergesetzt 2013 vorgesehen waren. Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird daher auch schon als "JStG 2013 light" bezeichnet.

Die von der Opposition geführten Bundesländer haben unterdessen im Bundesrat den Entwurf für ein neues Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt, der im Wesentlichen die konsensfähigen Änderungen aus dem alten Jahressteuergesetz 2013 enthält, aber zusätzlich auch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie vorsieht. Nachdem es also letzten Monat gar kein Jahressteuergesetz 2013 mehr gab, haben wir nun gleich zwei davon. Da verstehe noch einer die deutsche Politik - vom Steuerrecht einmal ganz abgesehen.

Damit geht das Tauziehen um die anstehenden Gesetzesänderungen im Steuerrecht in die nächste Runde, denn im Augenblick ist noch nicht absehbar, ob eines der beiden Gesetze nun tatsächlich von beiden Parlamenten beschlossen wird. Damit es dazu kommt, müsste entweder die Koalition oder die Opposition auf ihren Gesetzesentwurf verzichten, und gerade in einem Wahljahr fallen den Politikern Zugeständnisse an den Gegner bekanntlich besonders schwer. Die folgenden Änderungen sind in beiden Gesetzentwürfen enthalten und werden damit in jedem Fall umgesetzt, unabhängig davon, welcher Gesetzentwurf zum Zug kommt:

  • Amtshilferichtlinie: Die EU-Amtshilferichtlinie regelt insbesondere die Zusammenarbeit der Steuerbehörden aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bei der Besteuerung grenzüberschreitende Aktivitäten. Dazu sollen zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Außerdem soll ein automatischer Informationsaustausch geschaffen werden, der stufenweise weiterentwickelt wird.

  • ELStAM: Dieser Punkt betrifft die überfälligen Gesetzesänderungen für die gleitende ELStAM-Einführung in diesem Jahr.

  • Rechnungsangaben: Die EU-Rechnungsstellungsrichtlinie erweitert den Katalog der Angaben, die in einer Rechnung erforderlich sind. Diese Richtlinie wird hier in deutsches Recht umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit, eine Gutschrift auch explizit mit der Angabe "Gutschrift" zu versehen.

  • Elektro-Dienstwagen: Im Jahressteuergesetz 2013 war vorgesehen, dass bei der Privatnutzung von Dienstwagen mit Elektroantrieb die Kosten für die derzeit noch relativ teuren Akkus nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils einfließen. Diese Änderung ist Teil des Regierungsprogramms "Elektromobilität" und wird wohl definitiv umgesetzt.

  • Leistungsort: Bei Leistungen an juristische Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig sind, soll sich der umsatzsteuerliche Leistungsort insgesamt nach ihrem Sitz richten, soweit keine andere Ortsregelung vorgeht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bezug ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters erfolgt, denn dann bestimmt sich der Leistungsort nach dem Sitz des leistenden Unternehmers.

  • Kunstgegenstände: Mit den vorgesehenen Änderungen wird die im Umsatzsteuergesetz enthaltene Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke auf das unionsrechtlich zulässige Maß beschränkt. Die Änderungen schließen insbesondere die Lieferungen von Sammlungsstücken sowie die Vermietung von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen von der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes aus. Diese Umsätze unterliegen künftig dem Regelsteuersatz.

  • "Goldfinger"-Modell: Das als "Goldfinger"-Modell bekannt gewordene Steuergestaltungsmodell soll nicht mehr zum Zug kommen. Bei diesem Modell wird der negative Progressionsvorbehalt für im Ausland angefallene Verluste durch die Gründung einer Edelmetallhandelsgesellschaft ausgenutzt, die Gold ankauft und später wieder steuerfrei verkauft. Die beiden Gesetzentwürfe unterscheiden sich aber im Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll. Während im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz das Datum des Bundestagsbeschlusses über dieses neue Gesetz relevant wäre (28. Februar 2013), stellt der konkurrierende Gesetzentwurf auf den Bundestagsbeschluss zum ursprünglichen JStG 2013 ab (25. Oktober 2012).

  • Mutter-Tochter-Richtlinie: Die Regelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften wird an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie angepasst.

  • Reverse-Charge-Verfahren: Unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers soll künftig auch die Lieferung von Erdgas und Elektrizität durch Wiederverkäufer fallen. Dagegen schuldet zukünftig wieder grundsätzlich der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer für die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen. Die Ausnahmeregelung für Taxen wird also auf jede landgebundene Personenbeförderung ausgeweitet.

  • Pflegepauschbetrag: Der Anwendungsbereich des Pflege-Pauschbetrages wird auf die häusliche persönlich durchgeführte Pflege im gesamten EU-/EWR-Ausland ausgeweitet.

Wie es weitergeht, ist noch nicht klar. Ein mögliches Szenario wäre die Verabschiedung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes, allerdings ergänzt um weitere im ursprünglichen Jahressteuergesetz enthaltene Regelungen. Der Bundesrat hat schon die Weichen für eine solche mögliche Lösung gestellt, indem er am 22. März das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Über den vollständigen Katalog an Gesetzesänderungen informieren wir Sie natürlich, sobald klar ist, welches Gesetz umgesetzt wird.


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