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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Rabatte beim Kauf von Jahreswagen

Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

Wenn Automobilhersteller und -händler ihren Beschäftigten verbilligt Autos verkaufen, ist der Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des Personalrabatts absehbar. Weil so gut wie kein Auto zum Listenpreis verkauft wird, hat der Bundesfinanzhof bereits festgestellt, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers keine geeignete Grundlage für die Berechnung des Personalrabatts ist. Als Reaktion hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass bei der Berechnung 80 % des durchschnittlich gewährten Rabattes vom Listenpreis abgezogen werden können.

Mit dieser Regelung waren aber mehrere Arbeitnehmer nicht einverstanden und sind bis vor den Bundesfinanzhof gezogen. Der hat seine frühere Entscheidung konkretisiert: Der zu Grunde zu legende Endpreis ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte. Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt, führen also nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Damit können die durchschnittlichen Rabatte in voller Höhe und nicht nur zu 80 % abgezogen werden.

Nebenbei hat der Bundesfinanzhof auch entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Arbeitnehmer zwischen der Besteuerung als Sachbezug und der Besteuerung als Personalrabatt wählen kann. Nicht immer ist nämlich der Personalrabatt die günstigste Lösung, weil es hier auf den Endpreis beim Arbeitgeber ankommt, während beim Sachbezug der übliche Verkaufspreis am Abgabeort anzusetzen ist, und der kann mit einem entsprechenden Internetangebot in der Hinterhand durchaus noch deutlich niedriger ausfallen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.