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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Rechtzeitig handeln im Dezember

Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.

Der Jahreswechsel ist immer mit Anpassungen und Umstellungen verbunden - insbesondere im Steuerrecht, aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten. Allerdings ist nicht immer der 31. Dezember Stichtag für wichtige Anträge und andere Maßnahmen. Damit Sie in der hektischen Vorweihnachtszeit nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie eine nach Zielgruppen geordnete Liste mit wichtigen Fristen und Maßnahmen zusammengestellt, die sie noch vor Weihnachten beachten müssen:

  • Arbeitnehmer: Weil der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) zwei Mal verschoben wurde, mussten sich viele Arbeitnehmer in den letzten beiden Jahren keine Gedanken über den jährlichen Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag machen. Ein einmal auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragener Freibetrag galt nämlich auch für 2011 und 2012. Jetzt ist das ELStAM-Verfahren aber gestartet, und damit verliert die Lohnsteuerkarte im nächsten Jahr ihre Gültigkeit, sobald der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf ELStAM umstellt. Damit mit der ersten Lohnabrechnung mit ELStAM nicht netto weniger in der Lohntüte ist - und die Freibeträge erst im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs berücksichtigt werden können -, müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden.

  • Arbeitgeber: Während sich die Arbeitnehmer darüber freuen können, dass Weihnachten und Silvester in diesem Jahr besonders arbeitnehmerfreundlich liegen, führt der Kalender bei Arbeitgebern zu mehr Hektik. In der Weihnachtswoche gibt es nämlich nur noch zwei Bankarbeitstage, und das bedeutet, dass die Beitragsnachweise und die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Jahr deutlich früher als sonst fällig werden. Die Beitragsnachweise müssen bis zum 19. Dezember 2012 eingereicht werden, und die Beiträge sind am 21. Dezember 2012 fällig.

  • Unternehmer: Ab dem 1. Januar 2013 ist die elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch mit Authentifizierung möglich. Das dafür notwendige Zertifikat erhalten Sie kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal. Weil die Registrierung aber etwa zwei Wochen dauern kann, ist es jetzt höchste Zeit, das Zertifikat zu beantragen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Sie riskieren sonst einen Verspätungszuschlag, weil Sie die Lohnsteuer-Anmeldung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung im Januar ohne Zertifikat nicht rechtzeitig abgeben können.

  • Kapitalanleger: Gewinne aus Wertpapiergeschäften verrechnet die Bank normalerweise automatisch mit entsprechenden Verlusten. Wer seine Wertpapiere aber auf Depots bei mehreren Banken verteilt hat, dem bleibt nur der Weg über die Verlustverrechnung per Steuererklärung. Dazu brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank, die allerdings nicht automatisch erstellt wird, weil die Verluste normalerweise auf das Folgejahr vorgetragen werden. Sie müssen die Verlustbescheinigung daher bei der Bank beantragen, und zwar für das laufende Jahr bis spätestens zum 15. Dezember 2012.

  • Privatpersonen: Im Dezember läuft noch eine Frist ab, die nichts mit Steuern und Abgaben zu tun hat. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich Anfang 2011 die Versicherungsanbieter verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Unisex-Tarife anzubieten. Je nach dem Risikoprofil müssen dann also für viele Versicherungen entweder Männer oder Frauen mit spürbar höheren Beiträgen rechnen. Betroffen sind unter anderem Rentenversicherungen - egal ob privat abgeschlossen oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge -, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen, Unfall- und Risikolebensversicherungen sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer sich jetzt die günstigeren Tarife dauerhaft sichern will, hat noch bis spätestens 20. Dezember 2012 Zeit, die entsprechende Versicherung abzuschließen.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.