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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Es greift ins bestehende Vertragsrecht ein und führt zu nicht unwesentlichen Veränderungen.

Das neue Gesetzt sieht mehrere - teilweise tiefgreifende - Änderungen im Vertragsrecht vor, die es insbesondere Handwerkern erleichtern sollen, an ihr Geld zu kommen. Zu den Neuregelungen gehören:

  1. Verweigerung der AbnahmeDer Besteller von Werkleistungen kann die Abnahme bei unwesentlichen Mängeln nicht mehr verweigern. Setzt der Unternehmer dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme, so treten die Rechtsfolgen der Abnahme auch dann ein, wenn der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt.

  2. FertigstellungsbescheinigungVöllig neu ist die Erteilung der sogenannten Fertigstellungsbescheinigung. Die Fertigstellungsbescheinigung ist die Bescheinigung eines Gutachters, dass das Werk zu Teilen oder insgesamt hergestellt und frei von Mängeln ist. Wird sie erteilt, gilt die Abnahme als vollzogen. Durch diese Regelung soll dem Unternehmer die Durchsetzung seiner Ansprüche in den Fällen erleichtert werden, in denen der Besteller die Abnahme verweigert. Die Fertigstellungsbescheinigung eröffnet in Verbindung mit dem schriftlichen Vertrag den Weg zum Urkundenprozess.

  3. DruckzuschlagDer Besteller, der Mängelbeseitigung verlangen kann, durfte bisher die Zahlung in zwei- bis dreifacher Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung verweigern. Von nun an wird der sogenannte Druckzuschlag ausdrücklich im Gesetz auf mindestens das Dreifache der Kosten festgesetzt. Als Minimum wurde das Dreifache festgesetzt, jedoch ist es grundsätzlich möglich, den Druckzuschlag auch über dem Dreifachen anzusetzen.

  4. Verzugseintritt und VerzugszinsenBei Geldforderungen tritt zukünftig automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug ein. Damit entfällt die Notwendigkeit der Mahnung des Schuldners durch den Gläubiger. Bei sonstigen Ansprüchen muss für Verzugseintritt weiterhin gemahnt werden. In diesen Fällen kann die Mahnung nur dann entfallen, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmt war.

    Der Verzugszinssatz beträgt anstatt 4 % nun 5 % über dem Basiszinssatz.

  5. AbschlagszahlungenDer Werkunternehmer kann Abschlagszahlungen für in sich geschlossene Teile des Werks und erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert wurden, verlangen. Voraussetzung ist dabei die vertragsgemäße Leistung.

  6. ÜbergangsvorschriftNeu ist auch eine Übergangsvorschrift, die die Anwendbarkeit der neuen Regelungen betrifft. Der neue Verzugsbeginn gilt für sämtliche Forderungen, die vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes entstanden waren. Die höheren Verzugszinsen sind nur bei Fälligkeit ab In-Kraft-Treten des Gesetzes gegeben. Der Druckzuschlag kann auch bei vorher geschlossenen Verträgen zurückbehalten werden. Die anderen Neuregelungen gelten nur für Vertragsabschlüsse nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.