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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer

Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.

Ein pensionierter Beamter, der als Rechtsbeistand, Schriftsteller und Dozent tätig ist, stritt sich vor dem Bundesfinanzhof mit dem Finanzamt um die Ausgaben für sein häusliches Arbeitszimmer. Der Fall hat damit gleich mehrere Besonderheiten, zu denen der Bundesfinanzhof jetzt Stellung genommen hat, und die insbesondere für andere Freiberufler relevant sein können.

Zunächst hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer selbst dann noch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bilden kann, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen, aber im Verhältnis zu den im Arbeitszimmer verrichteten Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung sind. Der Mittelpunkt von Vortrags- und Lehrtätigkeiten liegt allerdings am jeweiligen Veranstaltungsort und nicht im Arbeitszimmer des Dozenten, selbst wenn dort ein erheblicher Teil der Vorbereitung erfolgt. Das gilt selbst dann, wenn der Dozent anlässlich von Seminaren im Wesentlichen organisatorische und moderierende Funktionen ausübt.

Übt ein Steuerzahler mehrere unterschiedliche Tätigkeiten aus, ist es nicht erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt jedweder oder jeder einzelnen Tätigkeit bilden muss. Es muss aber für jede Tätigkeit der jeweilige Betätigungsmittelpunkt bestimmt werden, damit auch der Mittelpunkt der Haupttätigkeit feststeht. Dieser gilt dann gleichzeitig als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerzahlers. Dabei ist das Verhältnis der Einnahmen aus den unterschiedlichen Tätigkeiten ein zulässiges Indiz für die Bestimmung der Haupttätigkeit und damit des Mittelpunktes der gesamten Tätigkeit.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.