Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Entfernungspauschale für längeren Arbeitsweg

Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.

Eigentlich richtet sich die Höhe der Entfernungspauschale nach der kürzesten Strecke zum Arbeitsplatz, es sei denn, eine andere Strecke ist offensichtlich verkehrsgünstiger. Der Bundesfinanzhof zeigt nun ein Herz für Arbeitnehmer und Sinn für die Praxis, indem er dieses Kriterium praxistauglicher auslegt. Die Finanzverwaltung und verschiedene Finanzgerichte haben nämlich bisher für eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten verlangt.

Offensichtlich ist an diesem Kriterium eigentlich nur, dass es viele Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg nie werden erfüllen können, weil ihr Arbeitsweg insgesamt nicht wesentlich länger als 20 Minuten braucht. Das hat auch der Bundesfinanzhof erkannt und festgestellt, dass eine Zeitersparnis auf der längeren Strecke nur noch indizielle Bedeutung hat.

Zunächst beugen die obersten Finanzrichter einem Streckenpuzzle vor, bei dem alle denkbaren Teilstrecken miteinander verglichen werden müssten. So war nämlich noch eines der Finanzgerichte in der Vorinstanz vorgegangen, indem es nur den seiner Meinung nach verkehrsgünstigeren längeren Streckenteil berücksichtigt hat. Dagegen meint der Bundesfinanzhof, dass allein die kürzeste Strecke und die tatsächlich genutzte Strecke miteinander zu vergleichen sind. Der Gesetzeswortlaut sieht nämlich nicht vor, dass die tatsächlich gefahrene Strecke verkehrsgünstiger als alle übrigen möglichen Verbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort sein muss.

Eine solche Forderung hält der Bundesfinanzhof ohnehin für absurd, weil sie in jedem Einzelfall umfangreiche Ermittlungen durch die Finanzämter erfordern würde. Auch wenn es sich nicht um die verkehrsgünstigste Strecke überhaupt handeln muss, muss die tatsächlich gefahrene Strecke also immerhin offensichtlich verkehrsgünstiger sein. Das ist laut der Entscheidung des Bundesfinanzhofs dann der Fall, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte.

Exakte Kriterien stellt der Bundesfinanzhof dafür nicht auf. Soweit es die Zeitersparnis betrifft, meint er aber, dass eine nur geringfügige Verkürzung der Fahrzeit von weniger als 10 % für einen verständigen Verkehrsteilnehmer allein noch kein ausschlaggebendes Argument für die längere Strecke ist. In diesem Fall müssten dann auch andere Kriterien für die verkehrsgünstigere Strecke sprechen, zum Beispiel die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln etc. Gibt es triftige Gründe dafür, kann eine Strecke auch dann verkehrsgünstiger sein, wenn sie nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis verspricht.

Angesichts der aktuell hohen Benzinpreise sind die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin machen sie es sehr viel einfacher, zumindest die tatsächlich gefahrene Strecke auch steuerlich geltend zu machen. Hat das Finanzamt in den Vorjahren also immer nur die kürzeste Strecke als Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen, stehen die Aussichten nun also nicht schlecht, stattdessen die tatsächliche Strecke anzusetzen. Allerdings sollten Sie dafür auch möglichst handfeste Argumente liefern, damit das Finanzamt ohne großen Aufwand feststellen kann, dass diese Strecke tatsächlich verkehrsgünstiger ist.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.