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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Grundsteuer steht wieder auf dem Prüfstand

Dem Bundesverfassungsgericht liegt wieder einmal eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer vor. Wer sich für den Fall des Erfolgs dieser Beschwerde noch die Grundsteuer für 2011 sichern will, muss noch vor dem Jahreswechsel aktiv werden.

Die Grundsteuer steht wieder einmal auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Im für die Immobilienbesitzer besten Fall kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass die Rechtsgrundlage für die Grundsteuer wegfällt. Falls das Gericht sogar eine rückwirkende Verfassungswidrigkeit feststellt, können Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Rückerstattung der Grundsteuer haben, sofern die Festsetzung der Grundsteuer noch nicht rechtskräftig ist.

Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind jetzt noch nicht absehbar, und in Steuersachen hat sich das Verfassungsgericht in den letzten Jahren eher zurückhaltend gezeigt und dem Gesetzgeber relativ viel Spielraum gewährt. Wer sich aber alle Optionen offen halten will, sollte noch vor dem 31. Dezember 2011 aktiv werden und einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides stellen. Diesen Antrag müssen Sie bei dem Finanzamt (Bewertungsstelle für Grundbesitz und Verkehrssteuern) stellen, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Der Antrag muss beim Finanzamt schriftlich (nicht per eMail) bis zum 31. Dezember 2011 um 24:00 Uhr eingehen.

Neben dem Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) sollte Ihr Antrag auch die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheids enthalten. Falls Sie den Bescheid nicht mehr vorliegen haben, finden Sie die Einheitswert-Nummer von vermieteten Objekten auch in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Notfalls geben Sie zumindest die genaue Anschrift der Immobilie und bei Eigentumswohnungen die Lage der Wohnung im Haus an.

Das Finanzamt kann Ihren Antrag natürlich zurückweisen und wird dies voraussichtlich auch tun, falls Ihr Antrag nicht bereits vorsorglich das Einverständnis zur Ruhendstellung des Verfahrens enthält. Gegen diese Zurückweisung müssen Sie dann Einspruch einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen, bis das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erledigt ist. Das Einspruchsverfahren ruht dann in jedem Fall aufgrund gesetzlicher Vorgaben, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.