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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Inoffizielles Jahressteuergesetz vorm Abschluss

Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften verabschiedet, mit dem in erster Linie die Beitreibungsrichtlinie der EU umgesetzt werden soll. Daneben sind im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens jedoch auch immer mehr steuerliche Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Das Gesetz wird daher mittlerweile zumindest inoffiziell immer häufiger als "Jahressteuergesetz 2011" bezeichnet.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den geplanten Änderungen um kleinere Korrekturen im Steuerrecht, die nur wenige Steuerpflichtige betreffen oder zumindest ohne große praktische Auswirkung bleiben. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen im Gesetz, die von allgemeinem Interesse sind:

  • Ausbildungskosten: Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit der Kosten einer Berufsausbildung wird durch eine als "Klarstellung" bezeichnete Gesetzesänderung rückwirkend ab 2004 ausgehebelt. Im Gegenzug wird der maximale Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten ab 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben.

  • Riester-Rente: Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags für die Riester-Rente versäumt hat, erhält die Möglichkeit, den Eigenbeitrag nachzuzahlen und sich damit die staatliche Zulage zu sichern. Das betrifft insbesondere nicht berufstätige Ehepartner, die die Riester-Zulage bisher auch ohne Eigenbeitrag erhalten haben. Nach der Geburt eines Kindes zahlt aber der Staat für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge, wodurch der Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung wird und damit von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung wechselt. Ab 2012 muss dann jeder Riester-Sparer unabhängig vom Zulagestatus einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat - auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Damit soll die Rückforderung von Zulagen wegen eines Statuswechsels für die Zukunft vermieden werden.

  • Kindergeld: Der Katalog der Freiwilligendienste beim Kindergeld wird ab 2011 um den neuen Bundesfreiwilligendienst und um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert. Dann besteht auch für die Kinder ein Kindergeldanspruch, die einen dieser neuen Dienste leisten.

  • Altersversorgung: Die Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung - beispielsweise von einem Riester-Vertrag auf einen anderen oder zwischen Verträgen der betrieblichen Altersversorgung - wird steuerneutral möglich.

  • Lohnsteuerabzug: Die lohnsteuerlichen Verfahrensvorschriften werden an das neue elektronische Verfahren (ELStAM) angepasst. Außerdem werden die für 2011 geltenden Übergangsregelungen aufgehoben, die angesichts der Verzögerung des ELStAM-Starts wohl noch etwas länger als ursprünglich geplant zur Anwendung kommen müssen.

  • Abgeltungsteuer: Für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, wird ein automatisches Verfahren für den Abzug der Kirchensteuer eingeführt. Die Banken sollen ab 2013 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhand der Steueridentnummer des Kapitalanlegers dessen Kirchensteuerpflicht abfragen können und dann die Kirchensteuer automatisch einbehalten. Ein Anleger kann beim BZSt allerdings der Übermittlung seiner Religionszugehörigkeit an die Banken widersprechen.

  • Sanierungsklausel: Die Sanierungsklausel, die auf Druck der EU-Kommission ursprünglich komplett gestrichen werden sollte, wird nun nur suspendiert. Falls die Kommission eine gegenteilige Entscheidung trifft oder der Europäische Gerichtshof feststellt, dass die Sanierungsklausel zulässig ist, soll sie wieder in Kraft treten können.

  • Veranstaltungsleistungen: Rückwirkend zum 1. Juli 2011 sollen Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die im Drittland stattfinden, grundsätzlich als im Drittlandsgebiet ausgeführt gelten.

  • Bewertungsrecht: Es erfolgen verschiedene Korrekturen im Bewertungsgesetz, unter anderem zur Vermeidung von Besteuerungslücken wenn Bodenrichtwerte fehlen.

  • Schenkungen: Mehrere Änderungen betreffen Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Unter anderem wird eine Besteuerungslücke geschlossen, indem eine überproportionale Einlage eines Gesellschafters, durch die auch der Wert der Anteile der anderen Gesellschafter steigt, einer direkten Schenkung an die anderen Gesellschafter gleichgestellt wird.

  • Erbschaftsteuer: Haben sowohl der Erblasser als auch der Erbe (oder Schenker und Beschenkter) ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, unterliegen sie nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. In diesem Fall unterliegt nur das in Deutschland belegene Immobilien- und Betriebsvermögen der Steuerpflicht, übriges Vermögen bleibt steuerfrei. Dafür beträgt der Freibetrag in diesem Fall allerdings auch nur 2.000 Euro. Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Erben aus den EU-Staaten erhalten in solchen Fällen daher zukünftig die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Dann haben sie zwar Anspruch auf den normalen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro, müssen aber im Gegenzug das gesamte Erbe versteuern.


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