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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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ELENA vor dem Ende

Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Als Grund geben die Ministerien in erster Linie die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an.

Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Signatur, die für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Davon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab, meinen die Ministerien.

Mit Sicherheit hat aber auch die Kritik aus allen Richtungen einen erheblichen Teil zum plötzlichen Ende von ELENA beigetragen: Arbeitgeber haben erst einmal keine Erleichterung, sondern eine Mehrbelastung, weil die Papierbescheinigungen erst in drei Jahren durch ELENA abgelöst werden sollten, Datenschützer stören sich an der Unmenge an Datensätzen, die gespeichert werden, und Arbeitnehmervertreter an der Art der erfassten Daten, zu denen neben Fehlzeiten und unbezahlter Freistellung auch der Kündigungsgrund gehört.

Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten möglichst schnell gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Dazu wird die Regierung in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der angesichts der parlamentarischen Sommerpause jedoch frühestens im Oktober verabschiedet werden kann.

Bis es soweit ist, müssen die Arbeitgeber jedoch weiterhin alle Datensätze wie bisher an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) senden. Sendet ein Arbeitgeber jetzt keine Daten mehr und das ELENA-Gesetz bleibt wider erwarten doch bestehen, müssen die fehlenden Monate später noch nachgemeldet werden. Die bisherigen als auch die neuen Datensätze werden bis zu einer Gesetzesänderung noch bei der ZSS gespeichert. Eine Löschung aller Daten kann die ZSS erst dann vornehmen. Was aus den 22.000 Verfassungsbeschwerden gegen ELENA wird, die beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind, wird sich ebenfalls erst dann zeigen.

Damit die rund 33 Millionen Euro, die der Bund bisher für die ELENA-Infrastruktur ausgegeben hat, nicht ganz umsonst waren, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

Unterdessen weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass das ELENA-Ende entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) hat, das am 1. Januar 2012 starten soll. Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Auch die Datenbanken der beiden Verfahren sind völlig unabhängig voneinander und es gibt zwischen beiden keinen Datenaustausch. Im Gegensatz zu ELENA werden im ELStAM-Verfahren keine Daten erhoben, die nicht bisher auch schon für den Lohnsteuerabzug erhoben wurden und der Finanzverwaltung bekannt waren.


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