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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bundesrat blockiert Steuererleichterungen

Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.

In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat ganz überraschend sowohl dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 als auch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die Zustimmung verweigert. Im Fall des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 kam der Widerstand der Länder zwar nicht ohne Vorwarnung, allerdings waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen würde. Vorerst stecken nun beide Gesetze in einer Sackgasse.

Ärgerlich ist diese unerwartete Wendung vor allem für Unternehmer, denn mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollte ab dem 1. Juli 2011 die Signaturpflicht für elektronische Rechnungen gestrichen werden. Das Bundesfinanzministerium hat zwar angedeutet, dass die rückwirkende Änderung in jedem Fall umgesetzt werden soll, doch nun kann es noch Monate dauern, bis eine solide gesetzliche Grundlage dafür existiert. Angesichts der enormen finanziellen Risiken bei einer möglichen Versagung des Vorsteuerabzugs sollten Sie daher noch keinen Gebrauch von der Erleichterung machen, solange nicht sicher ist, dass sie in dieser Form auch Geltung haben wird.

Andere rückwirkende Änderungen im Gesetz betreffen die Einkommensteuer. Hier bleibt allerdings noch etwas Zeit, denn diese Änderungen würden größtenteils erst nächstes Jahr eine Rolle spielen, weil erst dann die Steuerveranlagung für 2011 erfolgt. Lediglich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro sollte nach dem Gesetz bereits in diesem Jahr beim Lohnsteuerabzug für den Dezember berücksichtigt werden. Soll es dabei bleiben, muss sich der Gesetzgeber also beeilen, damit eine rechtzeitige technische Umsetzung noch möglich ist.

Auch bei der steuerlichen Förderung für eine energetische Wohngebäudesanierung herrscht nun wieder Unsicherheit: Ursprünglich sollte die Förderung erst am 1. Januar 2012 in Kraft treten, doch der Bundestag hatte den Termin vorgezogen. Damit wären dann auch bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen gefördert worden, sofern der Beginn der Maßnahme nicht vor dem 6. Juni 2011 (Tag des Kabinettsbeschlusses) liegt. Immobilienbesitzer, die noch nicht mit Sanierungsmaßnahmen begonnen haben und trotzdem die Förderung nutzen wollen, sollten also sicherheitshalber mit dem Bauantrag oder der Einreichung der Bauunterlagen noch etwas warten, bis auch hier die weitere Entwicklung des Vorhabens absehbar ist.

Im Wesentlichen geht es den Bundesländern, die gegen die Gesetze gestimmt haben, ums Geld, aber auch andere Argumente spielen eine Rolle. Die Kritikpunkte der Opposition im Bundesrat haben wir hier für Sie zusammengestellt, denn daraus lässt sich ablesen, wo am ehesten Änderungen vorgenommen werden, um den Gesetzesvorhaben doch noch zum Erfolg zu verhelfen:

  • Die Mehrheit der Bundesländer ist gegen die Einführung der Möglichkeit, die Steuererklärungen jeweils für zwei Jahre gemeinsam abzugeben. Allerdings ist die Begründung der Länder für ihre ablehnende Haltung etwas widersprüchlich: Einerseits fürchten sie dadurch höhere Bürokratiekosten in der von den Ländern getragenen Finanzverwaltung, andererseits argumentieren sie, diese Möglichkeit würde ohnehin nur von wenigen Steuerzahlern genutzt, weil der Großteil der Berechtigten eine Erstattung erwartet und daher auch weiterhin die Steuererklärung jährlich abgeben würde.

  • Ebenfalls schon länger bekannt ist die Ablehnung der Länder gegen die Einführung einer Bagatellgrenze bei der verbindlichen Auskunft. Die Länder wollen hier nicht auf die Gebühreneinnahmen von bis zu 191 Euro pro Fall verzichten.

  • Schließlich wollten die Bundesländer im Steuervereinfachungsgesetz auch eine Anhebung des Behinderten-Pauschbetrags durchsetzen, der seit 1975 unverändert ist. Gleichzeitig sollte dessen Abgeltungswirkung auf alle krankheits-, pflege- und behindertenbedingten Kosten ausgeweitet werden, wobei der Nachweis der tatsächlichen Kosten weiterhin möglich bleibt.

  • An der steuerlichen Förderung der Wohngebäudesanierung stört die Länder der zu erwartende Einnahmeausfall durch die höheren Abschreibungen und Sonderausgaben, der pro Jahr mehr als 1,5 Mrd. Euro ausmacht, wovon die Länder 57,5 % zu schultern haben. Außerdem kritisieren die ablehnenden Länder, dass durch die Förderung über den Steuerabzug Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz stärker gefördert werden als Immobilienbesitzer mit durchschnittlichem Einkommen.

Wie es nun mit den Gesetzen weitergeht, ist noch völlig offen. Der Bundestag und die Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, ihrerseits den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn sie die Gesetzesvorhaben nicht beerdigen wollen. Dies ist die wahrscheinlichste Lösung.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die unstrittigen Änderungen stattdessen in das nächste Steueränderungsgesetz aufzunehmen. So oder so werden aber bis zur Verkündung eines fertigen Gesetzes noch mehrere Monate ins Land gehen, weil Bundestag und Bundesrat erst einmal bis Mitte September Sommerpause haben.


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