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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor der Verabschiedung

Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und dabei einige Änderungen daran vorgenommen.

Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und an den Bundesrat überwiesen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden dabei noch zahlreiche Änderungen in das Gesetz aufgenommen, die hier für Sie zusammengefasst sind. Einen ausführlichen Beitrag mit allen durch das Gesetz vorgesehenen Änderungen im Steuerrecht lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben, sobald das Gesetz in seiner endgültigen Fassung vorliegt.

  • Krankheitskosten: Wegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Attest für den Abzug von Krankheitskosten vorsieht, wird nun im Gesetz festgeschrieben, wie der Nachweis zu erfolgen hat, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

  • Krankenversicherungsbeiträge: Die Beitragserstattungen aus einer Basiskrankenversicherung oder Pflegeversicherung sowie steuerfreie Zuschüsse zu solchen Versicherungen werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet. Fallen die Erstattungen oder Zuschüsse höher aus als die Beiträge, wird der Überhang dem Einkommen zugeschlagen.

  • Kinderfreibetrag: Die Vorschriften zur Übertragung der steuerlichen Freibeträge für Kinder von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern werden vereinfacht.

  • Ehegattenbesteuerung: Statt der geplanten Tarifminderungsregelung wird ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung eingeführt. Bei der Einzelveranlagung werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. demjenigen Ehepartner zugeordnet, der sie wirtschaftlich getragen hat.

  • Kapitaleinkünfte: Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung für außergewöhnliche Belastungen und des Höchstbetrags für den Spendenabzug einbezogen.

  • Stiftungen: Rechtlich unselbstständige Stiftungen werden beim Kapitalertragsteuerabzug mit rechtlich selbstständigen Stiftungen gleichgestellt.

  • Datenübermittlung: Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers vorgeschrieben.

Nicht in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem die Anträge, den seit fast 30 Jahren unveränderten Behindertenpauschbetrag anzuheben und auf Beherbergungsleistungen wieder den vollen Umsatzsteuersatz zu erheben. Jetzt muss dem Gesetz nur noch der Bundesrat zustimmen, der am 8. Juli 2011 über das Gesetz beraten will. Sicher ist die Verabschiedung des Gesetzes allerdings noch nicht: Die Länder stören sich vor allem an der geplanten zweijährigen Steuererklärung und an der Bagatellgrenze für verbindliche Auskünfte.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.