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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Gebühren für verbindliche Auskünfte zulässig

Der Bundesfinanzhof hält die Gebühr für eine verbindliche Auskunft nicht für verfassungswidrig.

Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu diffizilen Steuerfragen zu beantragen, und fast zeitgleich wurde auch eine Gebührenpflicht für solch eine verbindliche Auskunft eingeführt. Die Gebühr richtet sich dabei entweder nach dem Gegenstandswert, also der Höhe der durch die Auskunft in Frage stehenden Steuern, oder nach dem Zeitaufwand, wenn sich der Gegenstandswert nicht vernünftig ermitteln lässt.

Nach dem Gesetz beträgt der Gegenstandswert mindestens 5.000 Euro, was einer Gebühr von 121 Euro entspricht. Das ist noch ein überschaubarer Betrag, doch bei hohen Gegenstandswerten, die zum Beispiel oft bei Fragen zur Umwandlung oder Umstrukturierung von Unternehmen vorliegen, können für die Auskunft horrende Gebühren anfallen: Bis zu 91.456 Euro darf der Fiskus verlangen, wenn der Gegenstandswert bei 30 Millionen Euro oder mehr liegt. Auch bei der Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand bedient sich der Staat großzügig, denn hier liegt die Gebühr für die Auskunft des Finanzamts noch über der maximalen Zeitgebühr der Steuerberater.

Kein Wunder also, dass die Gebühr bei Steuerzahlern und Beratern angesichts des unüberschaubaren Steuerrechts gleichermaßen auf großen Widerstand trifft. Dennoch haben die Finanzgerichte wiederholt die Rechtmäßigkeit der Gebühr bestätigt. Nun hat sich erstmals auch der Bundesfinanzhof mit der Verfassungsmäßigkeit der Gebühr auseinandergesetzt und ist zu demselben Ergebnis gelangt: Die Gebühr diene schließlich nicht nur der Kompensation des notwendigen Verwaltungsaufwands, sondern ebenso der Abschöpfung des mit der verbindlichen Auskunft verbundenen Sondervorteils der Bindungswirkung.

Auch die Einwände, der Staat als Gesetzgeber sei selbst für das komplizierte und unsystematische Steuerrecht verantwortlich und die Finanzverwaltung profitiere von der verbindlichen Auskunft, weil sie dadurch später bei der Veranlagung Aufwand einspart, konnten den Bundesfinanzhof nicht überzeugen. Dennoch ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit der Gebühr wird befassen müssen.

Einstweilen bleibt den Steuerzahlern jedoch nichts anderes übrig, als in den sauren Gebührenapfel zu beißen. Lediglich für kleinere Zweifelsfragen ist Erleichterung in Sicht: Dank des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sollen verbindliche Auskünfte des Finanzamts künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 Euro gebührenpflichtig sein.

Zwar haben die Bundesländer, unter deren Verantwortung die Finanzämter stehen, ihren Widerstand gegen diese Bagatellgrenze signalisiert, doch noch besteht Hoffnung, dass es bei dieser Änderung bleibt. In weniger dringenden Fällen kann es sich daher also lohnen, bis zur Verabschiedung und Verkündung des Gesetzes zu warten, denn die Bagatellgrenze, so sie denn im Gesetz bleibt, gilt dann, wenn der Antrag auf eine verbindliche Auskunft nach der Gesetzesverkündung beim Finanzamt eingeht.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.