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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Steueranreize für die Wohngebäudesanierung

Durch ein neues Gesetz werden ab 2012 energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert.

Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung gleich mehrere Maßnahmen zur Förderung der Energiewende beschlossen. Neben einer Änderung im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds", mit der dem Fonds zukünftig sämtliche Erlöse aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten zufließen gehört dazu vor allem der Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.

Vermieter könnten die Sanierungskosten zwar ohnehin steuerlich geltend machen, allerdings werden die Kosten regelmäßig so hoch ausfallen, dass sie als nachträgliche Herstellungskosten über einen langen Zeitraum abzuschreiben wären. Durch das Gesetz wird die Abschreibungsdauer für die Sanierungskosten in diesem Fall auf 10 Jahre reduziert.

Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen: Wer für die Sanierungsmaßnahmen bereits die steuerliche Förderung für Modernisierungsaufwendungen in Sanierungsgebieten oder für Baudenkmale in Anspruch nimmt oder eine Investitionszulage oder andere steuerfreie Zuschüsse erhält oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, hat keinen Anspruch auf die erhöhte Abschreibung für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann die Kosten bisher allenfalls teilweise über die Steuerförderung für Handwerksleistungen steuerlich geltend machen. Auch hier wird durch das Gesetz nun der volle steuerliche Abzug der Sanierungskosten ermöglicht. Wie bei vermieteten Immobilien sind die Kosten auf 10 Jahre aufzuteilen und werden dann als Sonderausgaben berücksichtigt. Das Verbot der Doppelförderung gilt hier ebenfalls, wobei in den Katalog von Ausschlussgründen für die steuerliche Förderung bei Selbstnutzern außerdem der Bezug einer Eigenheimzulage aufgenommen wurde.

Gefördert werden sollen Gebäude, mit deren Bau vor dem 1. Januar 1995 begonnen wurde. Die Förderung hängt davon ab, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird und nur noch höchstens 85 % des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes beträgt. Diese Energieeinsparung muss durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden.

Das Gesetz sollte ursprünglich am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mittlerweile hat der Finanzausschuss des Bundestags jedoch den Termin vorgezogen: Das Gesetz soll nun schon im laufenden Jahr am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Damit werden dann auch bereits begonnene Sanierungsmaßnahmen gefördert, sofern der Beginn der Maßnahme nicht vor dem 6. Juni 2011 (Tag des Kabinettsbeschlusses) liegt. Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt worden ist. Bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, ist entsprechend der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Außerdem muss die Maßnahme vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, um die Förderung nicht zu verlieren.


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