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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Allgemeines zum Thema Steuern

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Rechtsformwahl für Existenzgründer

Nach der Steuerreform ist die GmbH nicht lukrativer als ein Einzelunternehmen, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.

Es wird behauptet, dass eine GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zahlt. Ohne eine Berücksichtigung der Gewerbesteuer beträgt die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft 25 % Körperschaftsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag, das ergibt zusammen 26,375 %. Dieser Steuersatz gilt jedoch nur für einbehaltene Gewinne, der Steuersatz steigt an, weil ausgeschüttete Gewinne sowohl auf Seiten der Gesellschaft als auch auf Seiten der Anteilseigner besteuert wird.

Die Belastung mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag beträgt insgesamt 45,21%. Dem steht die Spitzensteuerbelastung eines Einzelunternehmens mit 42,168% gegenüber. Der Steuersatz ergibt sich aus 48,5% Einkommensteuer, 2,6675 Solidaritätszuschlag und einer Gewerbesteuerentlastung in Höhe von 9 %. Beachtet man ferner, dass der Durchschnittssteuersatz niedriger ist als der Spitzensteuersatz, weil die Steuerbelastung mit der Höhe der erzielten Einkünfte ansteigt, so fällt der Steuervorteil eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft noch deutlich höher aus. Dieser Steuervorteil kann auch nicht durch Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ausgeglichen werden, da auf Gehälter keine Gewerbesteuer angerechnet wird.

Vereinfacht kann man sagen, eine Kapitalgesellschaft ist günstiger, wenn Gewinne für Investitionen in der Kapitalgesellschaft zurückgehalten werden sollen, ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist günstiger, wenn der Unternehmer von den Gewinnen leben muss. Die Vorteile beider Besteuerungsformen können in der GmbH & Co. KG miteinander kombiniert werden. In der GmbH werden die Gewinne für Investitionen angesammelt, aus der KG beziehen die Kommanditisten durch Entnahmen ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.