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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Digitale Unterlagen zu Bargeschäften

Das Bundesfinanzministerium hat erläutert, wie es sich die Aufbewahrung digitaler Unterlagen zu Bargeschäften vorstellt.

Vor gut zwei Jahren ist der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am massiven Widerstand der Unternehmen mit seinem Ansinnen gescheitert, einen "Fiskuschip" in Registrierkassen und Taxametern gesetzlich vorschreiben zu lassen. Nun macht das Bundesfinanzministerium auf dem Weg eines Erlasses Vorgaben, wie digitale Unterlagen über Bargeschäfte aufzubewahren sind. Wer diese Vorgaben nicht strikt beachtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung eine Schätzung mit erheblichen Aufschlägen.

  • Betroffene Geräte: Die folgenden Vorgaben gelten insbesondere für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler. Die Anforderungen gelten für jedes einzelne Gerät.

  • Gesetzliche Vorgaben: Seit dem 1. Januar 2002 müssen die Betriebe Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahren. Die Geräte sowie die damit erstellten digitalen Unterlagen müssen seither neben den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" auch den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" entsprechen. Das bedeutet insbesondere, dass das Gerät keine für Manipulationen nutzbare Ausstattungsmerkmale wie Trainings-Bediener, verdeckte Storni etc. besitzen darf. Im Zweifelsfall muss der Unternehmer nachweisen können, dass dies tatsächlich der Fall ist.

  • Unbare Geschäftsvorfälle: Soweit mit dem Gerät auch unbare Geschäftsvorfälle (z. B. EC-Cash oder ELV) erfasst werden, muss aufgrund der erstellten Einzeldaten ein Abgleich der baren und unbaren Zahlungsvorgänge und deren zutreffende Verbuchung im Buchführungs- bzw. Aufzeichnungswerk gewährleistet sein.

  • Einzelaufzeichnungspflicht: Es müssen alle steuerrelevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig.

  • Digitale Unterlagen: Die Aufbewahrung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.

  • Datenspeicherung: Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (bei einer Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten) nicht im Gerät möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie das laufende System ermöglichen.

  • Einsatzprotokolle und Anleitungen: Die konkreten Einsatzorte und -zeiträume der Geräte müssen protokolliert werden und die Protokolle aufbewahrt werden. Für Taxameter und Wegstreckenzähler ist der Einsatzort das jeweilige Fahrzeug, in dem das Gerät verwendet wurde. Außerdem müssen die Grundlagenaufzeichnungen zur Überprüfung der Bareinnahmen für jedes einzelne Gerät getrennt geführt und aufbewahrt werden. Die zum Gerät gehörenden Organisationsunterlagen müssen ebenfalls aufbewahrt werden, insbesondere die Bedienungsanleitung, die Programmieranleitung und alle weiteren Anweisungen zur Programmierung des Geräts.

  • Taxameter: Die obigen Ausführungen gelten auch für die mit Hilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen, soweit diese Grundlage für Eintragungen auf einem Schichtzettel sind. Im Einzelnen können dies sein: Name des Fahrers, Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn, Schichtende), Summe der Total- und Besetztkilometer, der Einnahmen und Anzahl der Touren laut Taxameter, Kilometerstand bei Schichtbeginn und -ende, Einnahme für Fahrten ohne Nutzung des Taxameters Zahlungsart und Summe der Gesamteinnahmen, Angaben über Lohnabzüge angestellter Fahrer oder sonstige Abzüge (z. B. Verrechnungsfahrten), Summe der verbleibenden Resteinnahmen und der an den Unternehmer abgelieferten Beträge sowie das Kennzeichen der Taxe. Dies gilt für Taxi-Unternehmer ohne Fremdpersonal entsprechend.

  • Altgeräte: Soweit ein Gerät bauartbedingt den obigen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn der Unternehmer dieses Gerät noch maximal bis Ende 2016 weiterhin einsetzt. Das setzt aber voraus, dass der Unternehmer technisch mögliche Softwareanpassungen und Speichererweiterungen mit dem Ziel durchführt, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Neuanschaffung solcher Geräte oder den Erwerb zusätzlicher gebrauchter Geräte hat die Finanzverwaltung damit jedoch nicht abgesegnet. Außerdem müssen bei Registrierkassen, die technisch nicht mit Softwareanpassungen und Speichererweiterungen aufgerüstet werden können, die bisherigen Vorgaben weiterhin vollumfänglich beachtet werden.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.