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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.

Die notwendigen Regelungen für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 ohne neue Lohnsteuerkarte sind jetzt gesetzlich verankert. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

  • Lohnsteuerabzug: Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 wird bis Ende 2011 verlängert. Ausführliche Informationen enthielt die letzte Ausgabe.

  • ElsterLohn II: Der Abruf der Abzugsmerkmale für den Lohnsteuerabzug durch die Arbeitgeber wird angepasst: Weil die ursprünglich dafür vorgesehenen Wirtschaftsidentifikationsnummern nicht vor 2013 zugeteilt werden, braucht es für die Übergangszeit einen anderen Identifikationsschlüssel. Statt der UStIdNr soll in der Übergangszeit nun die Steuernummer, unter der der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, zur Authentifizierung des Arbeitgebers dienen.

  • Pflichtveranlagungen: Bisher musste jeder Arbeitnehmer, der sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ, eine Steuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, deren Einkommen die diversen gesetzlichen Freibeträge ohnehin nicht überschreitet, werden zukünftig von dieser Pflicht befreit. Das ist der Fall bei einem Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten.

  • Riester-Rente: Beim Wohn-Riester gibt es einige kleine, aber entscheidende Verbesserungen. Zum Beispiel gilt das Wohn-Riester nun nicht mehr nur für die Anschaffung eines Dauerwohnrechts, sondern es ist auch dessen Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Außerdem gibt es nun eine Gnadenfrist von mindestens einem Jahr, um das Kapital aus einem Riester-Vertrag förderunschädlich auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen, sollte es nicht für eine selbstgenutzte Wohnung verwendet werden.

  • Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung steigt zum Jahreswechsel um 0,6 % auf 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt entsprechend 14,9 %.

  • Arbeitslosenversicherung: Auch hier steigt der Beitragssatz zum Jahreswechsel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.

  • Insolvenzgeldumlage: Weil aus 2010 noch genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, wird die Insolvenzgeldumlage zum ersten Mal komplett ausgesetzt. Der Umlagesatz beträgt dementsprechend für 2011 0,0 %.

  • Arbeitslosengeld II: Der Sparhaushalt des Bundes führt zu einigen Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV). Insbesondere fällt der befristete Zuschlag weg, der bisher beim Übergang von ALG I zu ALG II gezahlt wurde. Außerdem gilt während des Bezugs von ALG II nun keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mehr. Stattdessen wird die Zeit des ALG-Bezugs als Anrechnungszeit berücksichtigt.

  • Transferentschädigungen: Entschädigungen für den Wechsel eines Sportlers von einem ausländischen zu einem inländischen Verein sind nun steuerpflichtig. Auch diese Regelung soll ein unliebsames Urteil des Bundesfinanzhofs eliminieren. Für Vergütungen im Amateursport gibt es eine Freigrenze von 10.000 Euro.


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