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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Pläne zur Steuervereinfachung

Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 auf ein Paket von 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung geeinigt. Auch wenn nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung spürbar von Erklärungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand entlastet würden, ist das Paket eher durchwachsen: Knapp die Hälfte der 41 Punkte bezieht sich auf reine Absichtserklärungen, Maßnahmen, die ohnehin schon beschlossen sind (elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren) oder die Abschaffung esoterischer Regelungen wie der Steuerfreiheit von Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen.

Insgesamt sollen die Steuerzahler durch das Maßnahmenpaket um 590 Millionen Euro entlastet werden. Für Unternehmen geht die Bundesregierung von einer weiteren Entlastung um rund 4 Milliarden Euro durch die Abschaffung bürokratischer Vorschriften aus. Diese Schätzung wird aber vielfach als deutlich überzogen kritisiert. Damit Sie selbst entscheiden können, ob die Koalitionspläne, die als Tiger gesprungen sind, nun als Bettvorleger landen, sind hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro steigen, und zwar möglicherweise noch rückwirkend für 2011. Die Maßnahme ist mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro verbunden.

  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Kinderbetreuung sollen künftig generell als Sonderausgaben gelten, eine umfangreiche Prüfung, ob es sich nun um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, entfällt dadurch. Gleichzeitig soll der Vordruck für die Anlage Kind um eine Seite reduziert werden.

  • Kindergeld: Zahllose Streitereien mit der Familienkasse und Verfahren vor den Finanzgerichten würden überflüssig, wenn bei der Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige Kinder wie geplant zukünftig auf die Einkommensüberprüfung der Kinder verzichtet wird. Hier belaufen sich die Steuermindereinnahmen auf 200 Millionen Euro.

  • Entfernungspauschale: Nutzt der Steuerzahler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den eigenen Pkw, sollen durch die Umstellung von einer tagweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung die heute notwendigen Aufzeichnungen und Berechnungen überflüssig werden.

  • Ehegattenveranlagung: Die Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute sollen von derzeit sieben auf künftig vier reduziert werden (Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten und im Trennungsjahr).

  • Verbilligte Vermietung: Statt zweier Grenzen bei der verbilligten Vermietung einer Wohnung (56 % der ortsüblichen Miete als Untergrenze für den vollen Werbungskostenabzug, 75 % für den Verzicht auf eine Überschussprognose) soll es nur noch einen Prozentsatz geben. Wird mehr als 66 % der ortsüblichen Miete gezahlt, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug, ohne dass eine Überschussprognose notwendig wird.

  • Abgabefristen: Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgeben zu müssen. Daneben soll für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr zukünftig ebenfalls die Regelabgabefrist von 5 Monaten gelten statt wie bisher 3 Monate.

  • Verbindliche Auskunft: Verbindliche Auskünfte des Finanzamts sollen künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 Euro gebührenpflichtig sein.


{Kontakt}

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