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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Überlegungen zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Das Wahlrecht bei der Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter schafft Entscheidungsspielraum für eine optimale Steuerplanung.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro müssen seit 2010 nicht mehr zwingend in einem Sammelposten abgeschrieben werden. Was als Steuervereinfachung bezeichnet wurde, macht das Steuerrecht tatsächlich zwar komplizierter, eröffnet aber auch Spielraum für eine optimale Steuerverteilung. Fünf Punkte sollten Sie bei Entscheidung für eine der Varianten vor allem bedenken:

  1. Verwaltungsaufwand: Die Abschreibung im Sammelposten reduziert auf jeden Fall den Verwaltungsaufwand, weil die Wirtschaftsgüter nicht einzeln erfasst werden müssen. Andererseits kann ein detailliertes Anlagenverzeichnis in späteren Jahren hilfreich sein, beispielsweise bei der Ersatzbeschaffung oder als Nachweis für eine Versicherung.

  2. Abschreibungsdauer: Werden vor allem Wirtschaftsgüter mit langer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer angeschafft (Beispiel: Büromöbel mit 13 Jahren Nutzungsdauer), ermöglicht der Sammelposten eine Abschreibung über einen wesentlich kürzeren Zeitraum. Bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern wie PCs und Kommunikationstechnik lohnt sich dagegen eher die individuelle Abschreibung.

  3. Nutzungsdauer: Werden Wirtschaftsgüter regelmäßig schon nach kurzer Zeit wieder verkauft (Beispiel: Ein Betrieb ersetzt seine PCs alle zwei Jahre durch Neugeräte), ist die Sammelpostenabschreibung ungünstig, denn der Erlös aus dem Verkauf des gebrauchten Wirtschaftsguts ist sofort steuerpflichtig, während sich der Wert des Sammelpostens durch den Verkauf nicht reduziert. Nur wenn die Wirtschaftsgüter einzeln abgeschrieben werden, ist ein direkter Ausgleich möglich.

  4. Anschaffungspreis: Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von maximal 683 Euro lässt sich die Abschreibungsgrundlage durch die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Vorjahr auf unter 410 Euro senken, womit bei einem Verzicht auf die Sammelpostenregelung eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich ist.

  5. Anschaffungszeitpunkt: Anders als bei der individuellen Abschreibung ist die Jahres-AfA für das Anschaffungsjahr beim Sammelposten unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt. Wird also noch im Dezember ein neuer PC (Abschreibungsdauer 3 Jahre) für 900 Euro angeschafft, beträgt das AfA-Volumen bei Verzicht auf den Sammelposten im Jahr der Anschaffung 25 Euro und im Folgejahr 300 Euro, während es bei Erfassung im Sammelposten in beiden Jahren 180 Euro sind.

Im Einzelfall erweitert sich diese Liste noch um weitere Faktoren, die für die Entscheidung relevant sind. Das können branchenspezifische Investitionsmuster sein oder eine untypische Häufung von Investitionen in einem Wirtschaftsjahr, die die Anwendung der Poolabschreibung im Sammelposten anstelle einer Sofortabschreibung zur Gewinnglättung attraktiv machen können. Wollen Sie sich in jedem Jahr neu entscheiden, bietet sich ein 3-Konten-Modell an, in dem jeweils ein Konto für Wirtschaftsgüter bis 150 Euro, zwischen 150 und 410 Euro und zwischen 410 und 1.000 Euro geführt wird. Das Schicksal der Wirtschaftsgüter in den Konten 2 und 3 (Zusammenführung in einem Sammelposten oder Aufnahme in den Anlagenspiegel) entscheidet sich dann am Jahresende.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.