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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Solidaritätszuschlag bleibt vorerst bestehen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.

Gespannt haben Steuerzahler und Politik auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gewartet. Was das Gericht im September der Öffentlichkeit präsentiert hat, ist daher eher enttäuschend. Denn anstatt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solis endlich und endgültig zu beantworten, haben es die Verfassungsrichter vorgezogen, ihren Kollegen aus Niedersachsen einen Rüffel zu erteilen.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte nämlich Ende letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht angerufen und dabei ausführlich begründet, warum es den Solidaritätszuschlag zumindest ab 2007 für verfassungswidrig hält. Den Verfassungsrichtern war diese Begründung trotzdem nicht ausführlich genug: Das Finanzgericht müsse sich mit allen nahe liegenden tatsächlichen Gründen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinandersetzen.

Weil das hier nicht der Fall sei, ist die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unzulässig und wurde daher zurückgewiesen. Die Verfassungsrichter verweisen in ihrer Begründung auf eine 40 Jahre alte Entscheidung, in der es bereits einmal um eine Ergänzungsabgabe ging, und widersprechen dem Niedersächsischen Finanzgericht in zwei Punkten:

  1. Eine zeitliche Befristung gehört nicht zwingend zum Wesen einer Ergänzungsabgabe. Dass der Solidaritätszuschlag seit 1995 unbefristet erhoben wird und damit zu einer Dauersteuer geworden ist, führt also nicht zu seiner Verfassungswidrigkeit.

  2. Auch dass statt der Senkung des Steuersatzes zuerst der Soli hätte entfallen müssen, lässt das Verfassungsgericht nicht gelten. Das Finanzgericht hätte bedenken müssen, dass mit der Senkung der Steuersätze eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage einherging, die zu zahlreichen Einschränkungen des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs und somit zu einer Erhöhung der Steuerlast führte.

Schon in der Vergangenheit hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach geweigert, zur Verfassungsmäßigkeit des Solis klar Stellung zu beziehen, und auch die neue Entscheidung ist unbefriedigend. Formaljuristisch mag sie korrekt sein, aber dem Rechtsfrieden dienlich ist sie nicht wirklich, denn über kurz oder lang wird das Thema wieder beim Verfassungsgericht landen.

Kurzfristig hat die Entscheidung noch keine Auswirkungen, denn auch beim Bundesfinanzhof sind noch mehrere Verfahren anhängig, die sich auf den Solidaritätszuschlag beziehen, sodass die Voraussetzungen für eine vorläufige Festsetzung beziehungsweise eine Verfahrensruhe weiter gegeben sind. Doch der Bundesfinanzhof wird mit Blick auf das Verfassungsgericht diese Klagen nun voraussichtlich zurückweisen, womit der Soli solange bestehen bleibt, bis wieder ein Finanzgericht den Mut aufbringt, einen neuen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht zu stellen.


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