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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bestraft trotz Selbstanzeige

Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.

"Wer in Fällen der Steuerhinterziehung unvollständige oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei" - so lautet die Kernaussage der gesetzlichen Regelung zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Ganz so einfach ist diese Voraussetzung aber nicht zu erfüllen: Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die Hürden hochgeschraubt, die reuige Steuerzahler auf dem Weg zur erfolgreichen Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige nehmen müssen: Nur die Offenbarung aller hinterzogenen Steuern garantiert Straffreiheit.

Jetzt hat sich auch die Finanzverwaltung zu Wort gemeldet und ihre Vorstellungen erläutert: Für eine Strafbefreiung reicht es nicht, dem Finanzamt einfach einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen, meint die Oberfinanzdirektion Koblenz. Der reuige Sünder ist hier in einer Bringschuld. Die Unterlagen müssen daher so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt ohne größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist.

Zwar müsse die Selbstanzeige nicht unbedingt zusammen mit einem ausgefüllten amtlichen Steuerformular abgegeben werden. Aber sie muss alle steuererheblichen Daten so detailliert und aufgearbeitet darstellen, dass keine umfangreichen Nacharbeiten notwendig sind. Mit Sorge betrachten die Steuerfahnder daher die aktuelle Flut von Selbstanzeigen aufgrund der angekauften Datensammlungen. Oft erfolge keine Aufarbeitung der Bankbelege, es würden einfach alle Unterlagen gesammelt eingereicht, um die Selbstanzeige zu belegen.

Angesichts der Vielzahl von Verfahren, so die Oberfinanzdirektion Koblenz, könnten es die Fahnder nicht leisten, dem Steuerhinterzieher die ihm obliegende Ermittlungsarbeit abzunehmen. Aus Fairnessgründen werden die betroffenen Steuerpflichtigen, deren Selbstanzeige nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, auf die ungenügende Aufarbeitung der Unterlagen hinweisen. Wird dann nicht nachgebessert, müssen die Finanzämter jedoch von einer unwirksamen Selbstanzeige ausgehen. Und dies hat für die Betroffenen den Wegfall der strafbefreienden Wirkung zur Folge.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.