Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Wenn Kinder flügge werden...

Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zwei neue Urteile befassen sich mit dem Kindergeldanspruch während der Ausbildungszeit, und in beiden Fällen geht es um eine Ausbildung in der Luftfahrtbranche. Das Finanzgericht Köln meint, dass auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Berufsausbildung ist. Entscheidend sei, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand und kein Lohn bezahlt wurde. Auch hätte die angehende Stewardess die Schulungskosten zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an die Schulung keinen Arbeitsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen hätte. Zu dieser Entscheidung ist jetzt eine Revision beim Bundesgerichtshof anhängig.

Der hat unterdessen im Fall eines angehenden Piloten entschieden, dass auch der Erwerb der ersten Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp Teil der Ausbildung ist. Der junge Pilot hatte zwischen der Pilotenausbildung und dem Erwerb der Musterberechtigung fast ein Jahr in Vollzeit gearbeitet, weil beim zukünftigen Arbeitgeber noch kein Bedarf an neuen Piloten bestand. Das sei unschädlich, meint der Bundesfinanzhof, solange der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.