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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Flugausfälle schaffen rechtliche Fragen

Nach den Flugausfällen im April und Mai müssen sich die betroffenen Passagiere und Frachtkunden nun mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.

Mehrere zehntausend Flüge sind im April wegen einer Aschewolke ausgefallen, und auch jetzt kommt es noch zu zahlreichen Flugstreichungen. Immerhin hatten die gestrandeten Flugpassagiere damit genügend Zeit, den Namen des unaussprechlichen Vulkans Eyjafjallajökull zu lernen (Aussprache: "Eija-fjatla-jökütl"), der ihnen so viel Kummer bereitet. Nach der Rückkehr geht der Ärger aber meist erst richtig los. Denn neben höheren Kosten für Unterkunft und Verpflegung haben viele gestrandete Passagiere auch Arbeitstage verpasst.

Recht einfach sind die Ansprüche gegenüber der Airline, sofern sie ihren Sitz in der EU hat oder von einem EU-Flughafen aus startet: Wer nur einen Flug gebucht hatte, kann wahlweise die Erstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug verlangen. Außerdem muss die Airline die Hotelübernachtung und Transfers zahlen, wenn der Flug erst an einem Folgetag startet. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche bestehen dagegen nicht, weil der Flugausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Etwas schwieriger ist die Situation für Pauschalreisende, weil hier neben der EU-Fluggastrechteverordnung auch das deutsche Zivilrecht gilt. Erhebliche Verzögerungen bei der Rückreise sind zwar ein Reisemangel, aber wie die Gerichte auf Erstattungsansprüche reagieren, ist noch völlig unklar, denn eine derart gravierende Beeinträchtigung des Flugverkehrs ist bisher einmalig. Die Ansprüche sind also im Einzelfall zu beurteilen.

Haben die Flugausfälle auch zu Arbeitsausfällen geführt, kommt es darauf an, was der Flugausfall verzögert hat: Kommt der Arbeitnehmer zu spät aus dem Urlaub zurück, hat er für die Ausfallzeit keinen Gehaltsanspruch und somit unbezahlten Urlaub, denn das Risiko für den Weg zur Arbeit muss er selbst tragen. Ein Anspruch auf Gehaltszahlung besteht also nur, wenn er sich mit dem Arbeitgeber auf die Anrechnung von zusätzlichen Urlaubstagen, Arbeitszeitguthaben oder eine sonstige Ausgleichsregelung einigt.

Für die Sozialversicherung hat das keine Auswirkungen, denn unbezahlter Urlaub ist für die Sozialversicherung unschädlich, solang er nicht länger als einen Monat dauert. Eine besondere Meldung zur Sozialversicherung wegen des unbezahlten Urlaubs ist in diesem Fall nicht erforderlich. Und auch eine Kündigung des Arbeitnehmers wegen Fernbleibens von der Arbeit ist unzulässig, denn der Arbeitnehmer ist hier ein Opfer höherer Gewalt, und so trifft ihn kein Verschulden an der verspäteten Rückkehr.

Hat der Flugausfall dagegen zu einem Produktionsausfall geführt, weil notwendige Lieferungen ausgeblieben sind oder ein Arbeitnehmer ist während einer Dienstreise gestrandet, hat der Arbeitsausfall für den Arbeitnehmer keine Folgen. Beide Risiken muss der Arbeitgeber tragen und somit den Arbeitnehmer auch dann entlohnen, wenn die Arbeit vorübergehend nicht möglich war.

Für Geschäftsreisende, seien es nun Arbeitnehmer oder Selbstständige, kann der Vulkan auch noch Jahre später steuerliche Folgen haben: Dass die Reise um ein paar Tage verlängert wurde, könnte einen Betriebsprüfer zu der Frage führen, ob die Verlängerung privat veranlasst war, womit die Reisekosten nicht in voller Höhe steuerlich abzugsfähig wären. Sie sollten daher alle Unterlagen aufbewahren, die beweisen, dass die Verlängerung unfreiwillig erfolgte, also insbesondere die ursprünglichen Flug- und Hotelbuchungen und eine Bestätigung, dass der ursprüngliche Flug storniert wurde.


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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.