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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge

Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.

Die meisten Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2010 haben auf die private oder betriebliche Steuerplanung relativ geringen Einfluss. Doch eine der vorgesehenen Änderungen, die das Ministerium als reine Korrektur eines redaktionellen Versehens ausgeben will, schafft für die betroffenen Unternehmen dringenden Handlungsbedarf. Es geht dabei um das Verwaltungsvermögen eines Unternehmens, also der Teil des Betriebsvermögens, der nicht unmittelbar dem Betriebszweck dient. Dieses Vermögen darf für die Steuerverschonung von 85 % der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr als 50 % des gesamten Betriebsvermögens ausmachen. Für die Optionsregelung, bei der 100 % der Steuer erlassen werden, ist die Anforderung höher: Maximal 10 % des Betriebsvermögens darf hier das Verwaltungsvermögen betragen.

Bisher ist diese strengere Grenze jedoch nur für das übertragene Unternehmen festgeschrieben, Unternehmensbeteiligungen und Tochtergesellschaften sind davon ausgenommen. So ließ sich durch die Übertragung von Verwaltungsvermögen auf Tochtergesellschaften viel Erbschaftsteuer sparen. Diesen "Fehler" will das Bundesfinanzministerium nun korrigieren: Zukünftig gilt die 10 %-Grenze auf allen Ebenen des Unternehmens, was umgekehrt bedeutet, dass die Optionsverschonung von 100 % für den gesamten Konzern wegfällt, wenn auch nur eines der Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten werden, den Verwaltungsvermögenstest nicht besteht.

Die neue, niedrigere Grenze gilt für alle Erwerbe ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010. Es bleibt daher voraussichtlich Zeit bis zum Herbst, eine ohnehin anstehende Unternehmensnachfolge vorzuziehen, falls die striktere Verwaltungsvermögensgrenze von den Tochterunternehmen nicht eingehalten werden kann. Danach bleibt allenfalls noch die Option, das zu große Verwaltungsvermögen auf eine unabhängige Gesellschaft zu übertragen, die dann zwar selbst nicht der Steuerbefreiung unterliegt, aber immerhin die Steuerbefreiung für das übrige Unternehmen sichert.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.