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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Lieferung von Pflanzen und Gärtnerleistungen

Gärtnereien und Gartenbaubetriebe können jetzt in bestimmten Fällen Pflanzen selbst dann mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnen, wenn sie das Einpflanzen übernehmen.

Mit den Tücken des Umsatzsteuerrechts kämpfen nicht nur Hotels, auch wenn die Beiträge zur Umsatzbesteuerung von Beherbergungsleistungen vielleicht anderes vermuten lassen: Während die Lieferung von Pflanzen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, sind Gärtnerleistungen voll umsatzsteuerpflichtig. Die Tücken hinter dieser Regelung musste ein Baumschulbetrieb erfahren, der auf Wunsch seiner Kunden die gelieferten Pflanzen auch gleich einpflanzte und dies in seinen Rechnung auch schön säuberlich getrennt ausgewiesen hatte. Trotzdem wollte das Finanzamt in diesen Fällen die komplette Rechnung, also einschließlich der Pflanzen, dem vollen Umsatzsteuersatz unterwerfen.

Im letzten Sommer hat der Bundesfinanzhof nun gegen die Finanzverwaltung entschieden und festgestellt, dass die dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung der Pflanzen und das dem Regelsteuersatz unterliegende Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein können. Das Bundesfinanzministerium hat deswegen nun seine Verwaltungsanweisung zu diesem Thema aktualisiert und liefert Hinweise, wie der anzuwendende Umsatzsteuersatz zu ermitteln ist. Darin wird zunächst auf die Umsatzsteuer-Richtlinien verwiesen, was im Einzelfall nicht unbedingt viel weiterhilft.

Zum Glück wird das Ministerium noch konkreter: Die Annahme einer ermäßigt zu besteuernden Pflanzenlieferung setzt insbesondere voraus, dass es das vorrangige Interesse des Verbrauchers ist, die Verfügungsmacht über die Pflanze zu erhalten. Bisherige Verwaltungsanweisungen, die eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Pflanzenlieferung bereits dann ausschließen, wenn der Lieferant über den Transport hinaus auch das Einpflanzen übernimmt, sind nicht mehr anzuwenden.

Treten aber zum Einpflanzen weitere Dienstleistungselemente hinzu, besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung das vorrangige Interesse des Leistungsempfängers dagegen nicht nur am Erhalt der Verfügungsmacht über die Pflanze. In diesen Fällen, zum Beispiel bei der Grabpflege, muss der Gartenbaubetrieb daher weiterhin von einer einheitlichen, nicht ermäßigt zu besteuernden sonstigen Leistung ausgehen, denn das Interesse des Leistungsempfängers besteht hier vorrangig an den gärtnerischen Pflegearbeiten. Auch bei zusätzlichen gestalterischen Arbeiten (zum Beispiel Planungsarbeiten, Gartengestaltung) gilt weiterhin, dass insgesamt eine einheitlichen Werklieferung vorliegt, nämlich die Erstellung einer Gartenanlage, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, selbst wenn dazu begünstigte Pflanzen verwendet werden.

Und wie in solchen Fällen üblich, enthält das Schreiben des Ministeriums eine Übergangsregelung: Für vor dem 1. April 2010 ausgeführte Umsätze wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die Lieferung einer Pflanze sowie das Einpflanzen als einheitliche, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegende Leistung behandelt.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.