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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Das Kreuz mit dem Schwarzgeld

Der deutsche Fiskus hat mittlerweile mehrere CD-Angebote mit Schweizer Kontendaten von deutschen Kapitalanlegern.

Genau zwei Jahre ist es her, dass eine Datensammlung mit Liechtensteiner Kontodaten vielen Deutschen den Schlaf geraubt hat. Und während die Deutschen Ende letzten Jahres erst einmal wieder ruhig schlafen konnten, zitterten die Franzosen: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Schweizer HSBC-Filiale bot dem Französischen Fiskus brisante Kontodaten an. Seit Januar stehen nun auch die Deutschen mit Auslandskonten wieder unter Druck: Mittlerweile sind schon drei unmoralische Angebote an den deutschen Fiskus bekannt geworden, von denen der wiederum mindestens eines annehmen will.

Wer auch immer nun eine Entdeckung fürchtet, sollte ernsthaft über eine Selbstanzeige nachdenken. Die schützt zwar nicht vor der dann fälligen Steuernachzahlung samt Hinterziehungszinsen, dafür aber sehr wohl vor einer zusätzlichen Strafe. Und die kann im Einzelfall heftig ausfallen, seit der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden hat, dass ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro eine Bewährungsstrafe nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen in Frage kommt. Früher haben die Gerichte selbst bei solchen Beträgen nur eher selten eine Haftstrafe verhängt.

Doch für eine Selbstanzeige bleibt nur sehr wenig Zeit, denn die Strafbefreiung greift nicht mehr, wenn der Steuerpflichtige bei vernünftiger Würdigung aller Umstände vermuten muss, dass seine Tat entdeckt sein könnte. Frühestens ist dies dann der Fall, wenn bekannt wird, welche Banken betroffen sind, spätestens dann, wenn die CD-Daten mit den konkreten abgegeben Steuererklärungen abgeglichen werden, teilt der Bundesverband der Steuerberater dazu mit. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen, kann die Selbstanzeige allenfalls noch strafmindernde Wirkung haben.

Außerdem muss der reuige Sünder in der Lage sein, die hinterzogenen Steuern kurzfristig nachzuzahlen, da andernfalls keine Strafbefreiung eintritt. Eine Ratenzahlung lässt das Finanzamt nur mit einer sehr triftigen Begründung zu, und ohne rechtzeitige Zahlung hat die Selbstanzeige wiederum nur strafmildernde Wirkung. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist übrigens jeder für seine Geldanlage strafrechtlich selbst verantwortlich. Weiß der Partner zwar von der geheimen Geldanlage, hat sie aber nicht selbst veranlasst oder unterstützt, so ist er aus dem Schneider und braucht keine Selbstanzeige abzugeben. Auch in anderer Hinsicht drohen bei einer Selbstanzeige juristische Fallstricke. Im Ernstfall beraten wir sie gerne zur richtigen Vorgehensweise.

Unterdessen kommen interessante Neuigkeiten aus Liechtenstein, wo derzeit die juristische Aufarbeitung der Liechtenstein-Affäre läuft. Dort hat das fürstliche Landgericht einem Kunden der Fürstenbank LGT Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihn zu spät über den Diebstahl seiner Kontodaten informiert habe. Dadurch habe er hierzulande keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr abgeben können, weshalb ihm die Bank die zusätzlich zur Steuer fällige Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro ersetzen soll. Die Bank allerdings will sich gegen das Urteil wehren.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.