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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

Der Bundesfinanzhof lässt die Aufteilung gemischt veranlasster Reisekosten in abzugsfähige und privat veranlasste Anteile zu.

Ein Verfahren wahrhaft epischen Ausmaßes hat vor dem Bundesfinanzhof sein Ende gefunden. Was der Entscheidung des Bundesfinanzhofs epische Dimensionen verleiht, ist nicht allein die Verfahrensdauer - immerhin neun Jahre lief das Verfahren beim Bundesfinanzhof, fünfzehn Jahre sind seit dem Sachverhalt selbst vergangen. Für die anderen Steuerzahler entscheidender ist der Anlass des Verfahrens - es ging dabei immerhin um eine grundlegende Frage des deutschen Steuerrechts, nämlich das Aufteilungsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen.

So bezeichnet das Steuerrecht Aufwendungen, die teilweise betrieblich oder beruflich und teilweise privat veranlasst sind. Bisher galt dafür ein striktes Aufteilungsverbot: Die Aufwendungen wurden immer in voller Höhe als Privatausgaben gewertet, ein anteiliger Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug war nicht möglich. Zwar gab es auch bisher schon Ausnahmen vom Aufteilungsverbot, vor allem bei der Privatnutzung eines Firmenwagens oder den Grundgebühren für einen teilweise beruflich genutzten Telefonanschluss. Doch von diesen wenigen Ausnahmen abgesehen war keine Aufteilung möglich.

Mit diesem Grundsatz bricht nun der Große Senat des Bundesfinanzhofs, indem er zu einer veranlassungsbezogenen Sicht wechselt. In dem Verfahren ging es um die Aufteilung von Reisekosten eines IT-Spezialisten, der seinen Flug zu einer EDV-Messe in Las Vegas noch um ein paar Tage Privataufenthalt verlängerte. Wenn, wie hier, klar erkennbar ist, welcher Zeitanteil der Reise beruflicher Natur ist, und welcher privat, dann sind die Reisekosten in Höhe des beruflichen Anteils steuerlich abzugsfähig. Doch ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht: Abgesehen davon, dass der berufliche Anteil nachweisbar sein muss, lässt der Bundesfinanzhof im Einzelfall auch andere Aufteilungsmaßstäbe zu und räumt ein, dass eine Aufteilung manchmal gar nicht in Frage kommt.

Außerdem wirft das Urteil wieder neue Fragen auf: Wie wird die Finanzverwaltung auf das Urteil reagieren? Wird der Gesetzgeber per Gesetzesänderung den bisherigen Zustand wieder herstellen? Und wie verhält es sich mit anderen Fällen gemischt veranlasster Aufwendungen? Zumindest zur letzten Frage kann man bereits jetzt spekulieren. Das Urteil geht zwar mit keiner Silbe auf andere Aufwendungen ein, die Begründung der Richter ist aber allgemein gehalten und ließe sich ohne weiteres auch auf solche Aufwendungen übertragen, auch wenn dazu noch kein Aufteilungsmaßstab oder Nachweiskriterien existieren.

Fast bekommt man das Gefühl, die Richter wollten erst einmal den kleinen Zeh in das Haifischbecken strecken und die Reaktionen von Finanzverwaltung und Steuerzahlern abwarten, anstatt gleich hineinzuspringen und das Aufteilungsverbot konsequent abzuschaffen. Jedenfalls enthält das Urteil ausdrücklich keine Beschränkung der Argumentation auf Reisekosten, sodass weiteren Verfahren in anderen Bereichen Tür und Tor geöffnet sind.


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