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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Unternehmer und Freiberufler

Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.

Alle großen Änderungen für Unternehmer und Freiberufler kommen mit langer Ansage: Entweder waren sie bereits Bestandteil der 2008 beschlossenen Änderungsgesetze, oder sie sind schon im Frühjahr verabschiedet worden. Das ist auch gut so, denn einige der Änderungen erforderten umfangreiche Vorbereitungen.

  • Bilanzrecht: Spätestens für die ab dem 1. Januar 2010 beginnenden Geschäftsjahre sind die zahlreichen Änderungen im Bilanzrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für alle Unternehmen verbindlich. Freiwillig konnten die Änderungen schon ein Jahr früher angewendet werden.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei den Gewinneinkünften besteht für alle nach dem 31. Dezember 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht, diese bei Herstellungs- oder Anschaffungskosten bis zu 410 Euro sofort abzuschreiben oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden. Das Wahlrecht ist für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich auszuüben. Wird vom Wahlrecht zur Sofortabschreibung Gebrauch gemacht, müssen Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 150 Euro wieder in einem laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden.

  • Degressive Abschreibung: Nur noch bis Ende 2010 ist die degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter in einer Höhe von maximal 25 % möglich. Dies gilt jedoch nicht für den GwG-Sammelposten, der für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 und 1.000 Euro zu bilden ist.

  • Beherbergungsleistungen: Kein ruhiges Weihnachten beschert der Gesetzgeber den deutschen Hoteliers, denn ab dem 1. Januar 2010 soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auch für Beherbergungsleistungen gelten. Betroffen sind alle kurzfristigen Beherbergungsleistungen von bis zu sechs Monaten Dauer, also auch Pensionen, Ferienwohnungen und Campingflächen. Einmal abgesehen von der damit ohnehin notwendigen Umstellung des Rechnungswesens wird die Abrechnung zusätzlich verkompliziert. Denn Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht unter den ermäßigten Steuersatz, selbst wenn diese Leistungen im Pauschalpreis für das Zimmer inbegriffen sind. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel das Frühstück, Telefon- und Internetzugang, Pay-TV, Minibar und Wellnessangebote. In vielen Fällen werden sich daher Abgrenzungsfragen stellen, mit denen die Hoteliers zunächst allein gelassen werden, denn ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums dürfte frühestens im Januar erscheinen. Trotzdem müssen die Hoteliers dafür sorgen, dass die Rechnungsstellung ab Silvester korrekt erfolgt, denn schon für die Nacht auf Neujahr gilt der neue ermäßigte Steuersatz. Soweit die Details bis dahin bekannt sind, erfahren Sie mehr dazu in der nächsten Ausgabe. Für Geschäftsreisende dürften die Übernachtungen übrigens zum Großteil teurer werden, denn viele Hotels wollen nicht den Bruttopreis senken, sondern den Nettopreis erhöhen.

  • Erbschaftsteuer: Die Behaltensfristen für die beiden Steuerbefreiungsregelungen werden von 7 auf 5 und von 10 auf 7 Jahre verkürzt. Außerdem werden die geforderten Lohnsummen von 650 % auf 400 % respektive von 1.000 % auf 700 % reduziert und gelten nun nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte).

  • Sanierungsklausel und Mantelkauf: Die körperschaftsteuerliche Sanierungsklausel, durch die Verluste von gekauften Firmen mit eigenen Gewinnen verrechnet werden können, gilt jetzt unbefristet. Bei bestimmten Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen wird der Abzug von Verlusten wieder zugelassen. Und auch bei Beteiligungserwerben wird der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven, die auf den erworbenen Anteil entfallen, wieder zugelassen. Eine bilanzielle Zuordnung von Betriebsvermögen mit steuerlicher Rückwirkung (z. B. durch Umwandlungen) beeinflusst die Höhe der maßgeblichen stillen Reserven nicht.

  • Zinsschranke: Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird dauerhaft von 1 auf 3 Millionen Euro angehoben. Ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren soll den Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen verstetigen. Schließlich wird die Escape-Klausel so überarbeitet, dass sie für deutsche Konzerne besser anwendbar ist.

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Der Hinzurechnungssatz für Miet- und Pachtzinsen wird von 65% auf 50% reduziert.

  • Ort einer Dienstleistung: Ab dem 1. Januar 2010 werden Dienstleistungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen erbringt, dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist, und nicht an dem Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers. Dienstleistungen von Unternehmen an private Verbraucher werden dagegen nach wie vor an dem Ort besteuert, an dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist. Davon ausgenommen sind unter anderem Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die Vermietung von Beförderungsmitteln, Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft, Unterricht und Erziehung sowie elektronische Dienstleistungen für Verbraucher, für die der Leistungsort im Verbrauchsland liegt.

  • Steuerschuldnerschaft: Die Änderung des Leistungsortsprinzips bedeutet auch eine Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit sich. Betroffen sind neben den damit verbundenen Änderungen auch Werklieferungen und Dienstleistungen durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Bisher galt ein Unternehmer nämlich nur dann als im Ausland ansässig, wenn er in Deutschland keine Zweigniederlassung hatte. Zukünftig verlangt das Gesetz nicht nur eine Betriebsstätte im Inland, sondern diese Betriebsstätte muss den fraglichen Umsatz auch ausgeführt haben. In allen anderen Fällen gilt zukünftig die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine weitere Änderung verlangt vom Leistungserbringer, dass er in der Rechnung neben der eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer auch die UStIdNr des Leistungsempfängers angibt. Außerdem muss die Rechnung natürlich einen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft enthalten.

  • Zusammenfassende Meldungen: Zukünftig müssen auch diejenigen Unternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, die unter das Empfängerortsprinzip fallen, und für die der in einem anderen EU-Staat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss vierteljährlich (in besonderen Fällen nur jährlich) beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. Allerdings wird Anfang 2010 voraussichtlich eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die die Frist zur Abgabe der ZM auf eine monatliche Abgabe verkürzt, sofern eine Quartalsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird.

  • Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Eine EU-Vorgabe erfordert umfangreiche Änderungen beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Das komplette Verfahren wird zukünftig elektronisch abgewickelt, wofür das Bundeszentralamt für Steuern ein elektronisches Portal bereitstellt. Originalrechnungen müssen nicht mehr vorgelegt werden, lediglich ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro ist eine elektronische Rechnungskopie beizufügen. Auch der Bescheid über die Vergütung wird elektronisch bereitgestellt. Für den Antrag bleiben nun drei Monate mehr Zeit (30. September des Folgejahres statt 30. Juni), dafür wurden aber die Mindestbeträge für einen Antrag verdoppelt (jetzt 50 Euro für einen Jahresantrag und 400 Euro für einen Quartalsantrag). Dauert die Bearbeitung länger als 4 Monate, wird die Vergütung verzinst. Bei gemischten Umsätzen ist der Vergütungsanspruch vom Recht des Ansässigkeitsstaates abhängig.

  • Grunderwerbsteuer: Eine Konzernklausel erleichtert die Umstrukturierung von Unternehmen, indem bestimmte Grundstücks- und Anteilsübertragungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Fristenregelungen verhindern Mitnahmeeffekte.

  • Energiesteuer: Auf die eigentlich gesetzlich vorgesehene Reduzierung der Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff wird in den Jahren 2010 bis 2012 verzichtet.


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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.