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Steuern kann man steuern!

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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im zweiten Anlauf hat die Einführung des optionalen Faktorverfahrens für Doppelverdiener-Ehepaare nun geklappt. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

  • Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren: Ab 2010 wird nun das ursprünglich schon für 2009 vorgesehene optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt. Ehepaare können dann nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser verteilt werden.

  • Lohnsteuer-Jahresausgleich und Pflichtveranlagung: Wenn sich ein Ehepaar für das Faktorverfahren entscheidet, darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen und die Eheleute sind verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da bereits jetzt Gleiches für die Steuerklassenkombination III/V gilt, hat diese Änderung keine großen Folgen.

  • Entgeltnachweise: Im neuen Jahr startet das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Jeder Arbeitgeber muss dann einmal im Monat die Entgeltdatensätze elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übermitteln. Ab 2012 werden dann die diversen Entgeltbescheinigungen durch die elektronischen Daten ersetzt.

  • Kurzarbeitergeld: Betriebe, die erst 2010 mit der Kurzarbeit beginnen, können für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Läuft die Kurzarbeit zum Jahreswechsel bereits, bleibt es bei der maximalen Bezugsfrist von 24 Monaten.

  • Gleitzonenfaktor: Der Gleitzonenfaktor für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 400 und 800 Euro beträgt ab 2010 0,7585.

  • Unfallversicherung: Ab 2010 müssen die Arbeitgeber mit der Entgeltmeldung zwingend auch die Zahl der Arbeitsstunden an die Berufsgenossenschaften melden, denn andernfalls wird die Meldung als fehlerhaft zurückgewiesen.

  • Familienversicherung: Familienmitglieder von gesetzlich Krankenversicherten dürfen ab 2010 ein Monatseinkommen von bis zu 365 Euro (statt bisher 360 Euro) haben, ohne die beitragsfreie Familienversicherung zu verlieren. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.

  • Altersvorsorgebeiträge: Damit Altersvorsorgebeiträge auch nach 2009 noch als Sonderausgaben abziehbar sind, muss der Steuerzahler dem Anbieter seine Steueridentifikationsnummer mitteilen und ihm schriftlich erlauben, die Höhe der Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Insolvenzgeldumlage: Wie erwartet - oder besser befürchtet - hat der Bundesrat dem Entwurf über die Festsetzung der Insolvenzgeldumlage für 2010 zugestimmt. Damit steigt die Insolvenzgeldumlage in 2010 auf mehr als das Vierfache, nämlich von 0,1 % auf 0,41 %.

  • Gendiagnostikgesetz: Ab dem 1. Februar 2010 sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.