Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Werbungskostenabzug für Studium nach der Berufsausbildung

Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind als Werbungskosten abzugsfähig.

In insgesamt fünf Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof mit dem Abzug von Kosten für ein Studium oder die Berufsausbildung als Werbungskosten befasst. Hintergrund ist die seit 2004 geltende Neuregelung, nach der die Kosten für die Berufsausbildung - und dazu gehört auch ein Erststudium - nur noch bis zu einer Höhe von maximal 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Die wichtigste Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf ein Erststudium im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung: Auch wenn das Einkommensteuergesetz eigentlich die Kosten für ein Erststudium prinzipiell vom Werbungskostenabzug ausschließt, lässt der Bundesfinanzhof nun den Werbungskostenabzug doch wieder zu. Voraussetzung ist allerdings, dass das Erststudium im Anschluss an eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung erfolgt und der Student einen Bezug zur späteren Arbeit nachweisen kann.

Damit umgeht der Bundesfinanzhof das verfassungsrechtlich relevante Problem, dass sowohl die Kosten für eine Zweitausbildung als auch für ein Zweitstudium oder ein berufsbegleitendes Erststudium abzugsfähig sein sollen, nicht aber die Kosten für ein normales Erststudium. Für die Betroffenen hat der Werbungskostenabzug neben der fehlenden Limitierung auf einen Höchstbetrag von 4.000 Euro vor allem den Vorteil, dass diese auch als vorweggenommene Werbungskosten in ein späteres Jahr übertragen werden können, wenn im Studienjahr noch keine Einkünfte erzielt werden, mit denen eine Verrechnung möglich wäre.

Entscheidende Klippe bleibt aber - wie bereits erwähnt - der Nachweis des Bezugs zum ausgeübten oder angestrebten Beruf. Diesen Bezug sahen die Richter im Fall einer Buchhändlerin als gegeben an, die ein Lehramtsstudium begann und damit eine Tätigkeit als Lehrerin anstrebte. Gleiches gilt für einen Koch, der ein Studium in Hotelmanagement begann und eine Hotelfachfrau, die ein dreijähriges Tourismusmanagementstudium absolvierte. Auch bei einem Versicherungskaufman, der das Studium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung begann, stand dieser Bezug fest. Nicht ohne Weiteres ergab sich ein solcher Bezug aber bei einem Wirtschaftsassistent, der den Studiengang Weltwirtschaftssprachen studierte. Dieser Kläger muss also den Bezug zu seiner Berufstätigkeit erst noch genauer nachweisen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.