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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Zweifel am Solidaritätszuschlag

Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts kommt einem Paukenschlag gleich: Noch nie hat ein Gericht so deutliche Zweifel am Solidaritätszuschlag angemeldet. Die Richter meinen, dass der Soli spätestens ab dem Jahr 2007 seine verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat, denn eine Ergänzungsabgabe wie der Soli dient eigentlich nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Die Finanzierung der deutschen Einheit stellt aber nach Ansicht des Gerichts keinen vorübergehenden, sondern einen langfristigen Bedarf dar. Das Gericht hat deshalb die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solis dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Das Bundesfinanzministerium hat auf diesen Beschluss bereits reagiert und erlässt die Steuerbescheide nur noch vorläufig. Handlungsbedarf besteht für die Steuerzahler also erst einmal nicht. Trotzdem ist man dort weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags überzeugt - den Vorläufigkeitsvermerk gibt es nur, um eine Flut von Einsprüchen abzuwenden.

Tatsächlich muss sich das Ministerium wohl auch keine allzu großen Sorgen machen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht den Abzug rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, ist nicht besonders groß. Wahrscheinlich ist allenfalls, dass es den Gesetzgeber verpflichtet, den Soli für die Zukunft abzuschaffen. In diesem Fall werden eben die regulären Steuersätze um einen vergleichbaren Betrag steigen müssen.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.