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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Mehrwertsteuerpaket: Ort einer Dienstleistung

Das Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen im Zusammenhang mit den Änderungen beim Ort einer Dienstleistung.

Wie erwartet hat das Bundesfinanzministerium ein Einführungsschreiben zu den umfangreichen Änderungen hinsichtlich des Ortes einer sonstigen Leistung herausgegeben. Das Schreiben, das Anfang September veröffentlicht wurde, hat einen Umfang von 52 Seiten. Ein Großteil entfällt dabei auf Detailfragen einzelner Branchen zu speziellen Dienstleistungsarten. Auf diese Einzelheiten können wir aus Platzgründen nicht eingehen. Wir beraten Sie jedoch gerne im Einzelfall über die für Sie relevanten Änderungen. Wichtige generelle Regelungen in dem Schreiben haben wir trotzdem hier für Sie zusammengestellt.

Die wichtigste Regelung in dem Schreiben befasst sich mit dem Nachweis der Unternehmereigenschaft. Im Gesetz ist nämlich nicht geregelt, wie der leistende Unternehmer nachzuweisen hat, dass sein Leistungsempfänger Unternehmer ist, der die sonstige Leistung für den unternehmerischen Bereich bezieht. Für dieses Dilemma liefert das Schreiben eine Vereinfachungsregelung: Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber seinem Auftragnehmer seine UStIdNr, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für seinen unternehmerischen Bereich bezieht.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Leistung vom Leistungsempfänger tatsächlich für nicht unternehmerische Zwecke verwendet worden ist. Voraussetzung ist dann aber, dass der Auftragnehmer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich die Gültigkeit einer UStIdNr sowie den Namen und die Anschrift der Person, der diese Nummer erteilt wurde, durch das Bundeszentralamt für Steuern bestätigen zu lassen.

Eine im Briefkopf oder einer Gutschrift des Leistungsempfängers eingedruckte UStIdNr reicht allein jedoch nicht aus, um die Unternehmereigenschaft zu dokumentieren. Der Leistungsempfänger muss beim Vertragsabschluss explizit erklären, dass auch diese UStIdNr für diesen und ggf. weitere Verträge Anwendung finden soll. Im Einzelfall ist auch eine nachträgliche Verwendung möglich.

Hat der Leistungsempfänger seinen Sitz in einem Nicht-EU-Staat, kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft durch eine Bescheinigung einer Behörde dieses Staates geführt werden, in der sie bescheinigt, dass der Leistungsempfänger dort als Unternehmer erfasst ist. Die Bescheinigung sollte inhaltlich der deutschen Unternehmerbescheinigung entsprechen. Ein Nachweis ist überflüssig, wenn der Leistungsort aufgrund der Sondervorschriften für bestimmte Dienstleistungen auch bei Ausführung gegenüber einem Nichtunternehmer im Nicht-EU-Staat wäre.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.