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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Bundesfinanzhof kippt Jahreswagenbesteuerung

Für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus dem vergünstigten Kauf eines Pkw gilt der übliche Endpreis und nicht die Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage.

Gerade rechtzeitig zum Auslaufen der Abwrackprämie kommt vom Bundesfinanzhof ein Urteil, das das stagnierende Neuwagengeschäft der Autohersteller wieder ankurbeln könnte. Dank diesem Urteil nämlich wird die Besteuerung von Mitarbeiterrabatten beim Kauf von Jahreswagen deutlich eingeschränkt: Für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils darf das Finanzamt nicht wie bisher die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage nehmen.

Stattdessen ist der Preis heranzuziehen, zu dem das Auto üblicherweise im Handel angeboten wird. Und gerade bei Autos gewährt der Handel oft erhebliche Rabatte auf die Preisempfehlung des Herstellers. In vielen Fällen wird damit gar kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil mehr anfallen, denn der Handelspreis ist um einen zusätzlichen Bewertungsabschlag von 4 % zu reduzieren. Erst wenn die Differenz zwischen diesem Vergleichspreis und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis den Jahresfreibetrag für Personalrabatt von derzeit 1.080 Euro überschreitet, ist der Rabatt steuerpflichtig.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer kauft von seinem Arbeitgeber ein Auto zum Sonderpreis von 16.500 Euro. Die unverbindliche Preisempfehlung für dieses Auto liegt bei 19.900 Euro, im Handel werden aber in der Regel 10 % Rabatt gewährt. Der Vergleichspreis für den geldwerten Vorteil liegt damit bei 17.193,60 Euro (Handelspreis von 17.910 Euro abzgl. 4 % Bewertungsabschlag). Lohnsteuer fällt hier nicht an, denn der geldwerte Vorteil beträgt nur 693,60 Euro und überschreitet damit nicht den Freibetrag für Personalrabatte von 1.080 Euro. Zum Vergleich: Würde man den Listenpreis als Berechnungsgrundlage heranziehen, läge der geldwerte Vorteil bei 2.604 Euro, wovon 1.524 Euro steuerpflichtig wären.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.