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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Mehrwertsteuerpaket: Erweiterte Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen

Die Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt ab 2010 auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen.

Kernstück des Mehrwertsteuerpakets ist die Umkehrung des Leistungsorts vom Leistungserbringer zum Leistungsempfänger bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B-Dienstleistungen). Damit einher geht eine Erweiterung der Pflicht zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen: Zukünftig müssen auch diejenigen Unternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, die unter das Empfängerortsprinzip fallen, und für die der in einem anderen EU-Staat ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss vierteljährlich (in besonderen Fällen nur jährlich) beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. In der ZM sind die UStIdNr jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen anzugeben. Die erbrachten Leistungen müssen Sie in dem Meldezeitraum in der ZM angeben, in dem Sie die Rechnung ausgestellt haben, spätestens aber in dem der Leistungserbringung folgenden Monat.

An diesen Vorgaben kann sich allerdings noch vor dem Jahreswechsel einiges ändern. Denn schon im Frühjahr wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Umsatzsteueränderungsgesetz begonnen. Darin wird unter anderem die Frist zur Abgabe der ZM auf eine monatliche Abgabe verkürzt, sofern eine Quartalsgrenze von 50.000 Euro überschritten wird. Ob diese Änderung wirklich zum Jahreswechsel kommt, ist derzeit noch unklar, da das Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen werden kann. Wir informieren Sie, sobald es Neues gibt.

Und noch etwas müssen Sie beachten: Neben der Einzelaufstellung der Leistungsempfänger in der ZM müssen Sie den Gesamtumsatz der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die die Leistungsempfänger die Steuer schulden, ab 2010 auch in der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung gesondert angeben. Diese Angaben sind im Voranmeldungszeitraum der Rechnungsstellung, spätestens im der Leistungsausführung folgenden Monat zu machen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.