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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Überschuldung eines Unternehmens

Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht.

Überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen müssen einen Insolvenzantrag stellen. Die Überlegungsfrist ist nur kurz. Der Insolvenzantrag muss innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis von dem Insolvenzgrund gestellt werden. Hat das Unternehmen trotz Überschuldung noch liquide Mittel, weil z.B. größere Kredite gewährt oder Sonderabschreibungen genutzt wurden, so kommt es darauf an, ob eine Wende kurzfristig erreicht werden kann. Hierzu ist eine Prognose aufzustellen. Positive Entwicklungen können sich aus dem Folgenden ergeben:

  • Es werden Umsatzsteigerungen erwartet, weil demnächst ein neues Produkt angeboten wird oder weil eine Werbeaktion einen Erfolg verspricht. Sie haben Leistungsverbesserungen erreicht, die den Kundenwünschen entsprechen.

  • Ein eingeleitetes Kostensenkungsprogramm verspricht einen Erfolg. Sie werden kurzfristig einen erheblichen Teil Ihrer laufenden Kosten abbauen.

  • Der Mitarbeiterstamm wurde der Beschäftigungssituation angepasst, Sie müssen keine Abfindungen mehr an ausscheidende Mitarbeiter zahlen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Geschäftsführer verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden einer rechnerischen Überschuldung für die Erstellung eines Vermögensstatus zu sorgen, damit eine Fortführungsprognose erstellt werden kann. Hierzu benötigen Sie eine Planungsrechnung für das laufende und das nächste Jahr. Erkennt der Geschäftsführer, dass "alles keinen Zweck mehr hat", so muss er nach dieser Kenntnis sofort einen Insolvenzantrag stellen, andernfalls macht er sich strafbar. Außerdem trifft den GmbH-Geschäftsführer trotz der Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform einer GmbH die volle persönliche Haftung. GmbH-Geschäftsführer sind daher gut beraten, in ihrem Unternehmen eine Planungsrechnung einzuführen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.