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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

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Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Jagd auf potenzielle Steuersünder

Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.

Unter der medienwirksamen Führung des Bundesfinanzministers hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Monaten verstärkt zur Jagd auf potenzielle Steuersünder geblasen. Der Fiskus scheint dabei eine Treibjagd im Sinn zu haben, denn Druck auf die möglichen Steuerhinterzieher wird gleich an mehreren Fronten aufgebaut. So hat das Ministerium schon im Januar einen Entwurf für das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgelegt.

Darin wurde jeder Unternehmer und Kapitalanleger unter Generalverdacht gestellt, der Geschäftsbeziehungen zu einem der als Steueroasen bekannten Staaten enthält. Wegen verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Bedenken wurde dieser Generalverdacht in späteren Fassungen des Entwurfs wieder aufgeweicht. Dafür wurden die Mitwirkungspflichten der Steuerzahler ebenso erweitert wie die Prüfungsrechte der Finanzämter.

So muss der Steuerzahler dem Finanzamt Fragen über seine Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen beantworten und auf Verlangen ausländische Banken von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Fiskus entbinden. Ebenso kann die Finanzverwaltung eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben verlangen. Wer diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann vom Finanzamt zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen über seine Geschäftsbeziehungen verdonnert werden.

Verweigert der Steuerpflichtige die verlangten Angaben, darf ihm das Finanzamt zum Beispiel den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden verweigern. Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen ihre Unterlagen ab 2010 generell für sechs Jahre aufbewahren und in Zukunft mit Außenprüfungen durch das Finanzamt rechnen. "Einer besonderen Begründung der Prüfungsanordnung bedarf es nicht", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Wer sich nicht an die Aufbewahrungspflichten hält, muss mit Schätzungen rechnen: Es wird widerlegbar vermutet, dass die steuerpflichtigen Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind. Schwere Kritik an dem Gesetzentwurf kommt aus der Wirtschaft: In der Bundestagsanhörung kritisierten Experten das Gesetz als in der Praxis nicht anwendbar, weil es viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte. Der Entwurf sei eine Black Box für die Wirtschaft und führe zu einem immer weniger berechenbaren Steuerrecht.

Das Bundesfinanzministerium hält aber unverdrossen an der Absicht fest, das Gesetz noch im Sommer in Kraft treten zu lassen. Gleichzeitig versucht man, immer mehr Staaten zur Zusammenarbeit zu bewegen. Stolz verkündete das Ministerium im März, dass Abkommen zur Hilfe in Steuersachen und Steuerstrafverfahren nach dem OECD-Standard mit der Isle of Man, Jersey und Guernsey geschlossen wurden, und dass die Cayman Islands nun ebenfalls Auskünfte nach OECD-Standard erteilen.

Daneben hätten sich noch eine ganze Reihe weiterer Länder zu einer Zusammenarbeit im Sinne des OECD-Standards bereit erklärt. Das Ministerium nennt hier Andorra, Hongkong, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Monaco, Österreich, die Schweiz und Singapur. Mit diesen Ländern liegen jedoch noch keine fertigen Abkommen vor, weshalb das Ministerium fordert, der politische Druck auf internationaler Ebene müsse aufrecht erhalten bleiben. Da zur Peitsche aber auch Zuckerbrot gehört, wurde im Entwurf des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes eine Änderung vorgenommen: Als kooperativ soll ein Land jetzt schon dann gelten, wenn es zeitnah Maßnahmen zur Umsetzung der OECD-Standards einleitet.

Die dritte Front macht der Fiskus im Inland auf: Mit dem Segen des Bundesfinanzhofs dürfen die Betriebsprüfer des Finanzamtes künftig bei den Banken sehr viel häufiger Kontrollmitteilungen schreiben. Es genügt bereits, wenn ein Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist - der Verdacht auf eine Straftat muss nicht vorliegen.

In Anlehnung an die Rhetorik des Bundesfinanzministers hat der SPIEGEL das Urteil so kommentiert: "Seit gestern wissen wir, dass wir alle Indianer sind. Da veröffentlichte der Bundesfinanzhof ein Urteil, das Wild-West-Methoden auch in Steinbrücks eigenem Steuer-Staat absegnet. Der Saloon-Besitzer, der seine Forderungen mit vorgehaltener Waffe kassiert, und der deutsche Fiskus - es ist nur eine Frage der Maskierung: Beide pfeifen auf Rechtsstaat und ordentliche Gerichte, sondern suchen sich ihr Recht selber."

Eine Einschränkung, die der Bundesfinanzhof vornimmt, ist eben die, dass eine Transaktion auffällig sein muss. Allein der eigentlich immer zu rechtfertigende Verdacht, der Anleger könnte seine Kapitaleinträge nicht versteuert haben, genügt noch nicht. Diese Auffälligkeiten müssen die Transaktion aus dem Kreis der alltäglichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung haben, die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen.

Weitere Einschränkungen enthält das Urteil nicht. Die Finanzverwaltung wird damit durch die unklaren Vorgaben zum Ermittler und gleichzeitig zum Richter in eigener Sache - ein Umstand, den Experten mit Sorge sehen. Um noch einmal den SPIEGEL zu zitieren: "Es hat aber - nicht nur in Deutschland - Tradition, dass im Bereich des Fiskus der Rechtsstaat nur unter Vorbehalt gilt. Das liegt daran, dass der Fiskus älter ist als der Rechtsstaat."


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