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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige

Die Aufregung der vergangenen beiden Jahre zur Scheinselbständigkeit hat sich zwar wieder gelegt. Das Thema bleibt aber trotzdem von Bedeutung. Einzelheiten regelt das "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit".

Die "Vermutungsregel"

Normalerweise wird der Status der Beschäftigung im Rahmen einer Amtsermittlung festgestellt. Wenn die Beteiligten ihre Mitwirkung verweigern, dann wird der Amtsermittlungsgrundsatz durch die Vermutungsregel ergänzt. Auf die Vermutungsregel wird somit nur zurückgegriffen, wenn die Sozialversicherungsträger aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Beteiligten den Sachverhalt nicht vollständig aufklären können. Kommt es schließlich zur Anwendung der Vermutungsregel, dann müssen jetzt 3 von 5 statt früher 2 von 4 Kriterien erfüllt sein. Die einzelnen Kriterien lauten:

  • Der Auftragnehmer beschäftigt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

  • Der Auftragnehmer ist wesentlich und auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig.

  • Der Auftraggeber lässt entsprechende Arbeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer erledigen.

  • Die ausgeübte Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen.

  • Die Tätigkeit des Auftragnehmers entspricht nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Tätigkeit, die er für denselben Arbeitnehmer zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeführt hat.

Verfahren zur Statusfeststellung

Um vielfach bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, gibt es die Möglichkeit in einem Anfrageverfahren klären zu lassen, ob man dem Status der Scheinselbständigkeit entspricht. Dieses Statusfeststellungsverfahren wird ausschließlich von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ausgeführt. Auftragnehmer und/oder Auftraggeber können schriftlich eine Anfrage über den Status einlegen. Die BfA fordert dann benötigte Unterlagen an, um die Entscheidung treffen zu können. Die Beteiligten haben ein Anhörungsrecht, das ihnen die Möglichkeit gibt, sich zu der beabsichtigen Entscheidung zu äußern. Schließlich ergeht ein Bescheid über den Status des Mitarbeiters und seiner versicherungsrechtlichen Beurteilung. Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.

Rechtsmittel gegen Entscheidungen haben aufschiebende Wirkung

Werden Rechtsmittel gegen die Statusentscheidung der Behörde (BfA) eingelegt, so haben diese Rechtsmittel aufschiebende Wirkung. Damit gehen von der angefochtenen Entscheidung zunächst keine Rechtswirkungen aus.

Befreiung von der Rentenversicherung für Existenzgründer

Für arbeitnehmerähnliche Selbständige gibt es die Möglichkeit, sich bei Existenzgründungen von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Arbeitnehmerähnliche Selbständige ist, wer im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Arbeitnehmerähnliche Selbständige sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, eine Ausnahmeregelung gilt nun jedoch für Existenzgründer. Diesen steht eine Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht für einen Zeitraum von 3 Jahren zu.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.