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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Altersversorgung von Geschäftsführern

Während Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, muss sich die GmbH bei Gesellschafter-Geschäftsführern selbst um deren Altersversorgung kümmern.

Fremdgeschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig. Gesellschafter-Geschäftsführer, die einen beherrschenden Einfluss ausüben, sind nicht sozialversicherungspflichtig. Ein beherrschender Einfluss wird ab einer Beteiligung von 50 % an der GmbH angenommen. Eine geringere Beteiligung kann zu einem beherrschenden Einfluss führen, wenn z.B. ein Stimmenbindungsvertrag vorliegt, wonach ein oder mehrere Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung nicht gegen der Gesellschafter-Geschäftsführer stimmen werden. Auch kann der Geschäftsführer dadurch Einfluss ausüben, dass er der einzige Fachmann in der Gesellschaft ist und diese daher ohne ihn nicht auskommen kann.

Ist ein Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig, so muss auf andere Weise für seine Altersversorgung gesorgt werden. Die Gesellschaft kann eine Pensionszusage abgeben, die durch eine Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherungsgesellschaft abgedeckt wird. Möglich ist auch eine Lebensdirektversicherung. Es kann in einen Vermögensanlagefonds eingezahlt werden. Die Fonds hatten in der Vergangenheit höhere Rendite und Vermögenszuwächse als die Lebensversicherer. In den Zeiten rückläufiger Aktienkurse zahlt sich allerdings jetzt die konservative Anlagepolitik der Lebensversicherer aus. Möglich ist auch eine Beteiligung an einer überbetrieblichen Versorgungseinrichtung.

Beachten Sie, dass das Finanzamt immer die Üblichkeit einer Versorgungszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer prüft. Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers einschließlich der Pensionszusage muss angemessen sein; außerdem muss die Pensionszusage für die Gesellschaft finanzierbar sein. Zur Zeit prüft der Bundesfinanzhof die Finanzierbarkeit einer Pensionszusage, durch die eine Witwenversorgung zugesagt wurde, die nicht durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt ist.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.