Telefon Icon

Telefon:
05682 730016

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 9-13 Uhr u. 14-16 Uhr
Fr.: 9-13 Uhr

Home Über uns Wer wir sind Schwerpunkte Aktuelles Kontakt

Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



Stellenangebote Bewerben Sie sich in 60 Sekunden Deine Karriere
Ehepaar Beratung Steuern ausrechnen

{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

Aktenordner
Geld einsparen
Steuern ausrechnen

{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

Steuerterminkalender >

Allgemeines zum Thema Steuern

Existenzgründer

Personal, Arbeit und Soziales

GmbH-Ratgeber

Umsatzsteuer

Selbstständige und Unternehmer

Einkommenssteuer -
Arbeitgeber

Einkommenssteuer -
Immobilien

Einkommenssteuer -
Ehepartner und Kinder

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne


hier kontaktieren




Mehrfachbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer

Die Einbeziehung künftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer ist keine unzulässige Doppelbesteuerung.

Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof vom Niedersächsischen Finanzgericht ein Problem zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Es ging um die Frage, ob die Einbeziehung künftiger Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist, weil der Käufer auf die Bauleistungen außerdem auch Umsatzsteuer zahlen muss. Die Grunderwerbsteuer könnte dann nämlich den Charakter einer unzulässigen Sonderumsatzsteuer haben.

Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof entschieden - allerdings nicht im Sinne der Steuerzahler: Ein Mitgliedsstaat darf beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern einbeziehen und somit einen der Umsatzsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern belasten, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben. Umso wichtiger ist es damit für Immobilienkäufer, den Bauauftrag für das Gebäude möglichst in Eigenregie an eine Baufirma zu vergeben, die keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks hat, wenn sie die Erfassung des Gesamtpreises (Grundstück + Bauleistung) bei der Grunderwerbsteuer verhindern wollen.

Die Finanzverwaltung hat jedenfalls bereits auf das Urteil reagiert und setzt die Grunderwerbsteuer in Hinsicht auf diese Frage nicht mehr vorläufig fest. Zwar sind derzeit noch zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) mit ähnlichem Sachverhalt anhängig, sodass ein Käufer derzeit noch Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen kann. Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Verfahren vom BFH abschlägig beschieden werden, zumal der BFH schon früher keinen Verstoß gegen EU-Recht gesehen hatte und sich jetzt auch auf den Europäischen Gerichtshof berufen kann.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.