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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen.

Grundsätzlich gilt, dass notwendige Mehraufwendungen, die Ihnen als Arbeitnehmer wegen einer doppelten Haushaltsführung aus beruflichem Anlass entstehen, als Werbungskosten abziehbar sind. Bei der doppelten Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft galt ursprünglich folgende Praxis: Für den eigenen Hausstand neben der Wohnung am Beschäftigungsort war erforderlich, dass dort auch während Ihrer berufsbedingten Abwesenheit ein hauswirtschaftliches Leben stattfindet, das Ihnen zugerechnet werden konnte. Ob eine Zurechnung erfolgen konnte, hing von einer sogenannten Zurechnungsperson ab. Als Zurechnungsperson kam Ihr Lebensgefährte mit gemeinsamen Kind in Frage.

Von dieser Praxis wurde bereits in der Mitte der 90 er Jahre abgewichen. Anstatt auf eine Zurechnungsperson wurde auf einen eigenen Hausstand abgestellt. Es genügte, dass Sie in Ihrer bisherigen Wohnung einen eigenen Hausstand unterhielten und sich dort Ihr Lebensmittelpunkt befand. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften war erforderlich, dass dieser Hausstand sich aus einem eigenen Recht (z.B. ein eigener Mietvertrag) ergab oder dass Sie zumindest wesentlich bei der Hausstandsführung mitbestimmen.

Neuerdings ist es aber auch möglich, einen eigenen Hausstand aus abgeleitetem Recht zu nutzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Wohnung formal von Ihrem Lebenspartner angemietet wurde, Sie sich aber mit Duldung Ihres Partners dauerhaft dort aufhalten und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligen, dass daraus eine gemeinsame Haushaltsführung gefolgert werden kann. Entscheidend ist also der finanzielle Betrag. Einen Richtbetrag gibt es dabei nicht, vielmehr ist auf die Umstände im Einzelfall abzustellen.


{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.