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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Sonderausgabenabzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

Der Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt jetzt vor.

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 festgestellt, dass die Beiträge für eine angemessene Krankenversicherung zum steuerfreien Existenzminimum zählen müssen und der Politik bis Ende 2009 Zeit gegeben, die Beiträge steuerfrei zu stellen.

Am 18. Februar 2009 hat das Bundeskabinett nun den Regierungsentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Mit diesem "Bürgerentlastungsgesetz" wird der heutige Sonderausgabenabzug für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die neben Aufwendungen für die Altersvorsorge abziehbar sind, in einen Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge umgestaltet.

Ab 2010 werden somit die Beiträge des Steuerpflichtigen für sich, seinen Ehepartner und seine unterhaltsberechtigten Kinder zugunsten einer Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt. Abzugsfähig sind jedoch nur Beiträge, die einen Leistungsumfang analog dem sozialhilferechtlichen Leistungsniveau absichern. Insbesondere sind Prämien des am 1. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben. Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, mit denen ein Versicherungsschutz finanziert wird, der über die medizinische Grundversorgung hinausgeht, zum Beispiel für Krankengeld, eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Auch die Beiträge zu Pflegepflichtversicherungen sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Ebenso werden die Beträge für die existenznotwendige Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners durch Erhöhung der entsprechenden Höchstbeträge berücksichtigt. Gleichzeitig mit diesen Änderungen werden auch die Regelungen für den Lohnsteuerabzug entsprechend angepasst.

Die Umgestaltung bedeutet natürlich umgekehrt, dass stillschweigend ein Abzugsverbot für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingeführt wird, beispielsweise für eine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die nächsten zehn Jahre gibt es zwar eine Günstigerprüfung für den Fall, dass der Sonderausgabenabzug nach altem Recht günstiger wäre. Dieser Fall dürfte aber die rare Ausnahme bleiben.

Und auf noch eine Änderung müssen Sie sich einstellen: Damit die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind, müssen Sie der Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft genehmigen, die Höhe der gezahlten Beiträge zusammen mit Ihrer Steuernummer automatisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt lediglich für Arbeitnehmer, deren Krankenversicherungsbeiträge bereits in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.


{Kontakt}

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.