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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Einkommensteuer - Immobilien

Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.
Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Ein Gewerbeschein genügt noch nicht, um Verluste aus Immobiliengeschäften als Verluste aus einem gewerblichen Grundstückshandel zu behandeln.
Auch ein Gebäude, das bautechnisch als Neubau zu werten ist, kann steuerlich als Denkmal förderwürdig sein.
Abziehbar sind nur die im Haushalt entstandene Arbeitskosten, nicht jedoch die Grundgebühren für den Anschluss an eine externe Notrufzentrale.
Da bei der Grunderwerbsteuer weiterhin unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen, hält der Bundesfinanzhof die Steuer mittlerweile für möglicherweise verfassungswidrig.
Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung sind keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung.
Solange eine Kapitallebensversicherung der Tilgung eines Immobiliendarlehens dient, zählen auch die Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Für den Werbungskostenabzug von Renovierungsaufwendungen ist es belanglos, von welchem Konto die Renovierungsarbeiten bezahlt wurden.

{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.