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Steuern kann man steuern!

Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.



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{Über uns}

Das ist unsere Aufgabe

Die partnerschaftliche Beratung und Betreuung in Steuerangelegenheiten ist das Kernstück unserer Arbeit. Durch unsere exzellenten Verbindungen zu Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Banken können wir unseren Mandanten eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten, auch in allen wirtschaftlichen Bereichen. So umfangreich wie unser Leistungsangebot, so vielfältig ist auch unser Klientel: Mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen gehören hierzu ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen, vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum.

Jetzt beraten lassen

Work-Life-Balance - Unterstützung Ihrer betrieblichen und privaten Pläne

Unser Ziel ist, nicht nur Ihr Unternehmen durch kreative betriebswirtschaftliche Beratung und Vermögensberatung sowie zielgerichtete Planung der gegenwärtigen und zukünftigen Steuerbelastung wirtschaftlich zu stärken, sondern auch Ihre privaten Ziele und Pläne in diese ganzheitliche Leistung zu integrieren. Eine gute Work-Life-Balance bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen erhebliche Vorteile.

01.
erhöhte
Produktivität

02.
stressfreier
Alltag

03.
verbesserte
Gesundheit

Udo Fölsch

Udo Fölsch (Steuerbevollmächtigter)

{Wer wir sind}

Unsere Philosophie

Um eine optimale Steuergestaltung zu gewährleisten, sollten Steuerberater und Mandant sehr eng zusammenarbeiten. Wir legen dabei besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt, damit wir die privaten und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten kennenlernen und verstehen können. Eine solche Zusammenarbeit bietet günstige Voraussetzungen für eine weit über das Tagesgeschäft hinausgehende Partnerschaft.

F - Fachkompetenz
O - Organisation
E - Erfolg
L - Loyalität
S - Startklar
C - Computerkompetenz
H - Handlungsfähigkeit

Wir bringen Licht ins Dunkel - Steuern einfach gemacht!

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{Schwerpunkte}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

In unserer Kanzlei sehen wir es als selbstverständlich an, unsere Mandanten durch jahrelange Fachkompetenz durch alle anfallenden Steuerangelegenheiten zu unterstützen. Damit Sie sich auf die Kernkompetenzen Ihres Unternehmens konzentrieren können, übernehmen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und haben Freude daran, diese Dinge für Sie zu erledigen. Unsere Schwerpunkte umfassen:

  • Klassische Steuerberatung
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse

Vertrauen Sie uns für eine stressfreie Steuerzeit.

{Aktuelles}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Unsere Steuerberatungskanzlei ist stets bemüht, unsere Mandanten auf dem Laufenden zu halten. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie über die neuesten Entwicklungen zu informieren und ihnen praktische Ratschläge zu geben, um ihre Steuerangelegenheiten effektiv zu managen.

Wir geben Ihnen außerdem eine fachkompetente Beratung zu folgenden Themen:

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Einkommensteuer - Immobilien

Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und verlangt bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung.
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Handwerkerleistungen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Neubau sind nicht steuerlich begünstigt, auch wenn sie erst nach Begründung des Haushalts ausgeführt werden.
Das Bundesverfassungsgericht muss über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden, während die neue Große Koalition über eine weitere Form der Grundsteuer nachdenkt.
Eine Doppelgarage kann nur insgesamt oder gar nicht zum Betriebsvermögen gehören und ist damit kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie maximal zur Hälfte für einen Firmenwagen genutzt wird.
Die Vermietung der Einrichtung einer Immobilie ist im Regelfall eine unselbständige Nebenleistung und damit ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn die Immobilie steuerfrei vermietet ist.
Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.
Der Bundesfinanzhof hat seine Ansicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten in zwei Punkten geändert, denen sich das Bundesfinanzministerium nun angeschlossen hat.
Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.

{Kontakt}

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns per Telefon, E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erreichen.